Am Mittwoch, den 07.03.2012, 00:36 +0100 schrieb Tirkon:

> Falk Zscheile <falk.zsche...@googlemail.com> wrote:
> 
> > Bauern, Förstern oder Jägern
> 
> Mir fallen da noch örtlich aktive Wikipedianer, Heimatforscher und
> -vereine, kommunale Mitarbeiter und Ratsmitglieder ein.

absurde Aufzählung? sollte das ein Scherz sein?

> >Und jeder, der auf einem Dorf groß geworden ist kann sicher auch noch
> >den einen oder anderen Flurnamen einfach so aus dem Gedächtnis
> >nachtragen ...
> 
> Ich habe in der damals noch so benannten "Volksschule" im Fach
> "Heimatkunde" die Namen und Grenzen von Fluren des Ortes gelernt. Sie
> waren in der täglichen Kommunikation auch bei Erwachsenen präsent. So
> konnten die Mannschaften im Sportunterricht nach den Fluren benannt
> "Tamsbroich" oder "Holzkamp" heißen. Als noch relativ immobile und
> outdoor-sozialisierte Dorfkinder kannte man weniger von den
> umliegenden Orten, die fußläufig erreichbaren Winkel im eigenen
> dagegen wie seine Westentasche. Es ist also durchaus nicht
> ausgeschlossen, dass ältere Mapper Flure und Grenzen auch dort kennen,
> wo man vor lauter Bäumen den Wald nicht sieht.

stimmt !

Ps: Wer unter Bäumen steht, kann den Wald nicht sehen.

> 
> Deutsche Kommunen sind amtlicherseits in Gemarkungen, Gemarkungen in
> Flure und Flure in Flurstücke aufgeteilt. Letztere sind beispielsweise
> in Wohngebieten in der Regel die einzelnen Grundstücke, die im Falle
> von Eigenheimsiedlungen auf Luftbildern gut erkennbar und somit in
> Ihren Grenzen erfassbar wären. In freier Natur sind die einzelnen
> Einheiten meist größer und dort beispielsweise an Wald- und
> Ackergrenzen oder in wasserreichen Gegenden auch an
> Entwässerungsgräben angepasst. Auf jeden Fall hat jede dieser
> Einheiten eine Nummer, manchmal auch Namen, die bei den Kommunen oder
> Katasterämtern bzw. bei deren Nachfolgern geführt werden. Diese Namen
> sind häufig überliefert und deren Ursprung heute oft nicht mehr
> bekannt. Gemarkungen waren früher nicht selten Ortsgrenzen und stimmen
> dann heute in Folge von Eingemeindungen mit Ortsteilen überein.

Vorsicht, das scheint (Preussisches) NRW-Recht zu sein, gilt in NRW aber
nicht im Landesteil Lippe (heute Kreis Lippe) und ist in S-H Illusion
(da ist es wesentlich komplizierter.).
Will heissen: Das Kommunalrecht in der 'BRD' ist nicht einheitlich, weil
es Landesrecht ist .

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Markus 4.39
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