Am Mittwoch, den 07.03.2012, 00:36 +0100 schrieb Tirkon: > Falk Zscheile <falk.zsche...@googlemail.com> wrote: > > > Bauern, Förstern oder Jägern > > Mir fallen da noch örtlich aktive Wikipedianer, Heimatforscher und > -vereine, kommunale Mitarbeiter und Ratsmitglieder ein.
absurde Aufzählung? sollte das ein Scherz sein? > >Und jeder, der auf einem Dorf groß geworden ist kann sicher auch noch > >den einen oder anderen Flurnamen einfach so aus dem Gedächtnis > >nachtragen ... > > Ich habe in der damals noch so benannten "Volksschule" im Fach > "Heimatkunde" die Namen und Grenzen von Fluren des Ortes gelernt. Sie > waren in der täglichen Kommunikation auch bei Erwachsenen präsent. So > konnten die Mannschaften im Sportunterricht nach den Fluren benannt > "Tamsbroich" oder "Holzkamp" heißen. Als noch relativ immobile und > outdoor-sozialisierte Dorfkinder kannte man weniger von den > umliegenden Orten, die fußläufig erreichbaren Winkel im eigenen > dagegen wie seine Westentasche. Es ist also durchaus nicht > ausgeschlossen, dass ältere Mapper Flure und Grenzen auch dort kennen, > wo man vor lauter Bäumen den Wald nicht sieht. stimmt ! Ps: Wer unter Bäumen steht, kann den Wald nicht sehen. > > Deutsche Kommunen sind amtlicherseits in Gemarkungen, Gemarkungen in > Flure und Flure in Flurstücke aufgeteilt. Letztere sind beispielsweise > in Wohngebieten in der Regel die einzelnen Grundstücke, die im Falle > von Eigenheimsiedlungen auf Luftbildern gut erkennbar und somit in > Ihren Grenzen erfassbar wären. In freier Natur sind die einzelnen > Einheiten meist größer und dort beispielsweise an Wald- und > Ackergrenzen oder in wasserreichen Gegenden auch an > Entwässerungsgräben angepasst. Auf jeden Fall hat jede dieser > Einheiten eine Nummer, manchmal auch Namen, die bei den Kommunen oder > Katasterämtern bzw. bei deren Nachfolgern geführt werden. Diese Namen > sind häufig überliefert und deren Ursprung heute oft nicht mehr > bekannt. Gemarkungen waren früher nicht selten Ortsgrenzen und stimmen > dann heute in Folge von Eingemeindungen mit Ortsteilen überein. Vorsicht, das scheint (Preussisches) NRW-Recht zu sein, gilt in NRW aber nicht im Landesteil Lippe (heute Kreis Lippe) und ist in S-H Illusion (da ist es wesentlich komplizierter.). Will heissen: Das Kommunalrecht in der 'BRD' ist nicht einheitlich, weil es Landesrecht ist . > _______________________________________________ > Talk-de mailing list > Talk-de@openstreetmap.org > http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de -- Markus 4.39 _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de