Moin!

Am 11.03.2012 14:43, schrieb Simon Poole:
Noch zu Klarstellung, der ganz einfache Fall: ein ursprünglich von einem
Nicht-Zustimmer erstellter Weg wird gesplitet und irgend ein Tag wird
dem gespliteten Objekt hinzugefügt, oder das Stück wird in eine Relation
eingetragen, zu einem Objekt ohne relizensierbare Stützpunkte führt. Ein
solcher Weg verschwindet (auch mit Anwendung der V0 Regel) aus der DB.

Das ist eindeutig.

Wurde das abgesplitete Objekt weiterbearbeitet, z.B. Geometrie
verändert, ganz umgetaggt etc., so wird es zwar übernommen, aber man
kann sich dann auch auf den Standpunkt stellen, dass so oder so wenig
bis nichts mehr vom ursprünglichen Werk vorhanden ist.

Jein. Der spätere Bearbeiter kannte sicherlich das physikalische Objekt.
Aber es werden nebenbei alle weiteren Eigenschaften legalisiert, die noch vom Nicht-Zustimmer stammen können und den späteren Bearbeitern evtl. nicht bekannt sind. Die andere Weghälfte gilt als nicht ODBL konform, obwohl dort der gleiche Anteil des ursprünglichen Werks enthalten ist. Eine Spliterkennung könnte zu einem fairen Ergebnis führen. Beide bearbeiteten Wegteile könnten erhalten bleiben, die von Nicht-Zustimmern gesetzten Tags in beiden Teilen entfernt werden.

Der umgekehrte Fall ist unangenehmer. Wenn ein Nicht-Zustimmer einen
langen Weg splitet um z.B. eine Brücke einzufügen, gilt er danach als
Urheber der Brücke und des gesamten nachfolgenden Wegteils. Den Weg wieder zu legalisieren macht viel Arbeit. Würde der Split erkannt und
rückgängig gemacht, gäbe es bei der Lizenzumstellung nur einen minimalen
Verlust. Die Brücke wäre mit wenig Aufwand neu einzutragen.
Wenn der Weg Teil einer Relation ist, hat man noch mehr Arbeit, den geteilten Weg wieder ODBL konform zu machen.

Viele Grüße
Stephan


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