Am 12.04.2012 10:55, schrieb Jan Tappenbeck:
Hi !
ich glaube meine Frage wurde etwas falsch verstanden.
Es geht darum das es Leute gibt die sagen "meine Hausnummer soll aber
nicht ins Internet" - die Grundlage für die Freiheit der Geodaten
suche ich.
Das ist ein anderes Thema.
Die von dir angesprochenen Bedenken "meine Hausnummer soll nicht ins
Internet" gehen in Richtung des Datenschutzes.
Datenschutz bezieht sich aber auf persönliche bzw. personenbezogene Daten.
Dazu besagt das Datenschutzgesetz (§3, Abs. 1)
"Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder
sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen
Person."
Knackpunkt ist damit also, ob die betroffene Person bestimmbar oder
bestimmt ist.
Für Google StreetView gibt es wohl Urteile, dass es sich auch bei der
Hausnummer um ein personenbezogenes Datum handeln könne, aber wenn man
bedenkt, das Hausnummern durchaus veröffentlicht werden, sowohl von den
klassischen kommerziellen Datenanbietern (NavTec, Teleatlas, Behörden)
als auch in Karten (Falk etc.), dann vermute ich, dass es sich dabei so
nicht um personenbezogene Daten handeln dürfte.
Ich bin kein Jurist, für wasserdichte Argumentation müsstest du da also
mindestens einen Anwalt befragen (vermutlich das ganze vor Gericht unter
Ausschluss von Revisionsmöglichkeiten bestätigen lassen), aber
vielleicht hilft dir das als Argumentationshilfe soweit.
Gruß
Peter
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