Am 12.04.2012 10:55, schrieb Jan Tappenbeck:
Hi !

ich glaube meine Frage wurde etwas falsch verstanden.

Es geht darum das es Leute gibt die sagen "meine Hausnummer soll aber nicht ins Internet" - die Grundlage für die Freiheit der Geodaten suche ich.
Das ist ein anderes Thema.
Die von dir angesprochenen Bedenken "meine Hausnummer soll nicht ins Internet" gehen in Richtung des Datenschutzes.
Datenschutz bezieht sich aber auf persönliche bzw. personenbezogene Daten.

Dazu besagt das Datenschutzgesetz (§3, Abs. 1)
"Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person."

Knackpunkt ist damit also, ob die betroffene Person bestimmbar oder bestimmt ist.

Für Google StreetView gibt es wohl Urteile, dass es sich auch bei der Hausnummer um ein personenbezogenes Datum handeln könne, aber wenn man bedenkt, das Hausnummern durchaus veröffentlicht werden, sowohl von den klassischen kommerziellen Datenanbietern (NavTec, Teleatlas, Behörden) als auch in Karten (Falk etc.), dann vermute ich, dass es sich dabei so nicht um personenbezogene Daten handeln dürfte.

Ich bin kein Jurist, für wasserdichte Argumentation müsstest du da also mindestens einen Anwalt befragen (vermutlich das ganze vor Gericht unter Ausschluss von Revisionsmöglichkeiten bestätigen lassen), aber vielleicht hilft dir das als Argumentationshilfe soweit.

Gruß
Peter

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