Am 12.04.2012 12:23, schrieb Peter Wendorff:
Am 12.04.2012 10:55, schrieb Jan Tappenbeck:
Hi !
ich glaube meine Frage wurde etwas falsch verstanden.
Es geht darum das es Leute gibt die sagen "meine Hausnummer soll aber
nicht ins Internet" - die Grundlage für die Freiheit der Geodaten
suche ich.
Das ist ein anderes Thema.
Die von dir angesprochenen Bedenken "meine Hausnummer soll nicht ins
Internet" gehen in Richtung des Datenschutzes.
Datenschutz bezieht sich aber auf persönliche bzw. personenbezogene Daten.
Dazu besagt das Datenschutzgesetz (§3, Abs. 1)
"Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder
sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen
Person."
Knackpunkt ist damit also, ob die betroffene Person bestimmbar oder
bestimmt ist.
Für Google StreetView gibt es wohl Urteile, dass es sich auch bei der
Hausnummer um ein personenbezogenes Datum handeln könne, aber wenn man
bedenkt, das Hausnummern durchaus veröffentlicht werden, sowohl von den
klassischen kommerziellen Datenanbietern (NavTec, Teleatlas, Behörden)
als auch in Karten (Falk etc.), dann vermute ich, dass es sich dabei so
nicht um personenbezogene Daten handeln dürfte.
Das Urteil vom Landgericht Köln 28 O 578/09 geht sogar noch weiter. Es
lässt sogar Fotos zu, die in Zusammenhang mit der Adresse veröffentlicht
wurden. Natürlich ohne Verknüpfung mit den Namen der Mieter oder
Eigentümer.
Gruß Burkhard
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