Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com> wrote:

> das heisst ja üblicherweise, dass die Inhalte geschützt sind, wenn da
> nichts anderes dran steht, oder?

Das ist schon richtig. Aber gerade ATKIS möchte ja soetwas wie ein
Standard sein und die Bedingungen, die man erfüllen muß um sich
standardkonform zu verhalten sollten ja schon irgendwo nachlesbar
sein.

Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass amtliche Verlautbarungen public
domain sind. Das könnte für den ATKIS Signaturenkatalog durchaus
zutreffen.

Gruss

Sven

-- 
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(Dennis M. Ritchie)

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