Hallo. Am 28.04.2012 03:55, schrieb Michael Kugelmann: > + wo jemand wann unterwegs war (Beispiele: gesperrte Straßen, > Firmen-/Privatgelände) > + wie schnell jemand unterwegs war (Tempolimit)
Nicht jeder der personenbezogene Daten nicht veröffentlichen möchte hat etwas verbotenes getan. Man muss weder an unüblicher Stelle noch zu schnell unterwegs gewesen sein. Und dennoch kann man frei entscheiden seinen Track nicht zu veröffentlichen. Das ist einer der wichtigsten Grundsätze beim Datenschutz. Auch unverfängliche Daten dürfen und sollen geschützt werden. Gruß, Bernd -- Fachbegriffe der Informatik (#392): draußen Der große blaue Raum. U.a. daran zu erkennen, dass die Decke sehr hoch ist und an selbiger tagsüber eine nahe offen brennende Kernfusion als Deckenlampe dient, während nachts eine dunkle Deckenfarbe mit vielen kleinen hellen Punkte sowie manchmal einer blassen Lampe verwendet wird. (Alexander Schreiber)
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