Am 28.04.2012 07:01, schrieb Bernd Wurst:

Man muss weder an unüblicher Stelle noch zu schnell unterwegs gewesen
sein. Und dennoch kann man frei entscheiden seinen Track nicht zu
veröffentlichen.

Das ist einer der wichtigsten Grundsätze beim Datenschutz. Auch
unverfängliche Daten dürfen und sollen geschützt werden.

Das ist völlig in Ordnung. Allerdings mapt man ja nicht nur Wegeverläufe, sondern auch restrictions, Abbiegeverbote, Straßenzustand pipapo. Ein GPS-Track zeigt auch: "ich war da" und erhöht ein wenig die Glaubwürdigkeit. Ok, seit brauchbare Luftbilder zur Verfügung stehen, ist die Bedeutung zurückgegangen. Aber die zeigen auch nicht alles, manches, was bei Bing wie ein Weg aussieht, ist keineswegs befahrbar.

Achja, restrictions.

Was tut man damit:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/File:Restrictions_marsbruchplatz_aplerbeck_IMGP5729.jpg
(short: http://preview.tinyurl.com/cxqzz7l )
betreffend http://www.openstreetmap.org/browse/way/30504716

--

Rainer


_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an