Am 28.04.2012 07:01, schrieb Bernd Wurst:
Man muss weder an unüblicher Stelle noch zu schnell unterwegs gewesen
sein. Und dennoch kann man frei entscheiden seinen Track nicht zu
veröffentlichen.
Das ist einer der wichtigsten Grundsätze beim Datenschutz. Auch
unverfängliche Daten dürfen und sollen geschützt werden.
Das ist völlig in Ordnung. Allerdings mapt man ja nicht nur
Wegeverläufe, sondern auch restrictions, Abbiegeverbote,
Straßenzustand pipapo. Ein GPS-Track zeigt auch: "ich war
da" und erhöht ein wenig die Glaubwürdigkeit. Ok, seit
brauchbare Luftbilder zur Verfügung stehen, ist die
Bedeutung zurückgegangen. Aber die zeigen auch nicht alles,
manches, was bei Bing wie ein Weg aussieht, ist keineswegs
befahrbar.
Achja, restrictions.
Was tut man damit:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/File:Restrictions_marsbruchplatz_aplerbeck_IMGP5729.jpg
(short: http://preview.tinyurl.com/cxqzz7l )
betreffend http://www.openstreetmap.org/browse/way/30504716
--
Rainer
_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de