Susanne Jäger <susjae...@sujag.de> writes:

> fly wrote:
>> On 02/06/12 22:27, Frank Huebner wrote:
>
>>> Einen Radweg zu kennzeichnen z.B. um den Autoverkehr flüssiger zu
>>> machen, ist demnach nicht mehr erlaubt. Die Behörden haben das viele
>>> Jahre ignoriert, bis es zu einem Grundsatzurteil kam. Und somit müssen
>>> einige Radwegeschilder wieder abgebaut werden. Ohne Schild ist das
>>> Radfahren auf diesem Weg dann verboten und sollte m.E. nach auch so
>>> getagged werden.
>>
>> Ist das so ?
>
> Nein.

Nun, ich habe das etwas anders verstanden, wahrscheinlich kann man das so
sehen, dass unter bestimmten Umständen der zu taggende Weg ein anderer
Radweg ist. Weitere Kommentare s.u.

>
>> Ja, es gibt keine Benutzungspflicht ohne blaue Schilder, aber verbietet dass
>> auch die Benutzung ? Vorallem wenn die Markierungen noch vorhanden sind und 
>> auch
>> kein anderes Schild aufgestellt wurde.
>
> Richtig. Es gibt in Deutschland das Konstrukt "anderer Radweg" bzw. "Radweg
> ohne Benutzungspflicht" Das sind i.d.R. baulich gekennzeichnete Teilwege
> (z.B. rotes Pflaster) ohne blaues Schild. Radfahrer dürfen sie benutzen,
> müssen aber nicht.
> vgl. z.B. <https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage> und
> <http://www.adfc-weyhe.de/radwege/andereradwege.php>

Nun, ich kenne immer noch die alte Regelung von 1997 (nicht die von
2009, die meines Wissens auch noch nicht in Kraft getreten ist, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrs-Ordnung_%28Deutschland%29#StVO-Novelle_2009).
 

Der alten Regelung nach ist ein Weg ohne Rad-Beschilderung kein Radweg
ist (weder benutzungsflichtig noch frei). Zur neuen Regelung siehe
hierzu den Kommentar von Bernd Sluka: "Nicht-benutzungspflichtige
Radwege sind "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen", die aber
nicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 beschildert sind. Unklar bleibt
dabei, wie man sie erkennen soll." auf
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html#nb.

Bei Sluka  heißt es, dass ein einfaches Einfärben des Wegs keine
Radwegkennzeichnung ist. Für mich ist das nachvollziehbar. Sonst stünde
die Benutzung ja auf tönernen Füßen: wer soll denn nun entscheiden, ob
der Radweg ein Radweg ist?  

Zusammen mit den Fragen zur Gültigkeit der Novelle von 2009 verstehe ich
es so, dass ein Weg ohne Zeichen kein Radweg ist. Mein Vorschlag daher:
die Kennzeichnung bicycle=? löschen, und später, wenn sich die Juristen
oder Politiker geeinigt haben, nachtaggen :-( Eigentlich ziemlich blöd!


ciao, Frank

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