Hallo,
Am 21.06.2012 20:45, schrieb Ronnie Soak:
Ui, beim 'Ingenieurbüro' weiß ich es ehrlich gesagt nicht so genau. Das
könnte eine Lücke sein, weil das ja eben keine Person direkt bezeichnet.
Da war ich jetzt auch neugierig - in Bayern ist der Begriff schon geschützt:
"Bezeichnungen, die auf wirtschaftlich tätige Zusammenschlüsse von
Ingenieuren hinweisen, dürfen in Verbindung mit der Berufsbezeichnung
nach Abs. 1 oder ähnlichen Bezeichnungen nur geführt werden, wenn
mindestens die Hälfte der Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführer
oder die Personen, die mindestens über die Hälfte der Stimmrechte
verfügen, zur Führung der Berufsbezeichnung nach Art. 1 Abs. 1 oder nach
Art. 2 berechtigt sind."
(Bayerisches Ingenieurgesetz Art. 1,
http://by.juris.de/by/gesamt/IngG_BY.htm)
Grüße,
Michael
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