Hallo,

Am Samstag, den 12.01.2013, 15:18 +0100 schrieb Bernhard Weiskopf:

> 
> Die schraffierten Fahrbahnflächen gelten auch als bauliche Trennung. Hier
> dürfte man die Fahrbahnen aufteilen. Bei einfacher Längsteilung wie hier
> halte ich das aber für nicht notwendig.
> 
das ist mir neu. Wo steht das?

Gruß, Wolfgang


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