Moin,
Am 13.01.2013 15:17, schrieb Tirkon:
Quelle:
http://www.friesland.de/internet/page.php?site=14&id=901001116
Diese bisher existierende Regelung wurde auf den nun eröffneten
Lückenschluss erweitert.
wat dat nich allns geef.
Ich habe daher
* agriculture=yes
und
* minspeed:agriculture=40
getaggt.
Damit sollte dem nicht-landwirtschaftlichem Benutzer der Straße diese
Eigenschaft deutlich werden.
Soweit, so gut! Jetzt komme ich aber ins Grübeln: Mit diesem Tagging
könnte der Inhaber eines entsprechenden landwirtschaftlichen
Fahrzeuges auf die Idee kommen, dass er die Straße ohne Weiteres (also
ohne Sondergenehmigung) benutzen darf.
Für Fälle mit Sonder-/Einzelgenehmigung hat sich doch *=private bisher
bewährt, oder?
Allerdings könnte jemand den
gleichen Fehlschluss auch aus den missverständlichen Schildern ziehen.
Inwiefern sind die Schilder da missverständlich? Da steht doch extra
"mit Genehmigung".
Sonst hätte ja ein Kennzeichen 1024-17 gereicht.
Ist der Fall so einzigartig und zudem theoretisch, dass man ihn im
Tagging vernachlässigen kann?
Bin da mal gespannt, ob (überhaupt) noch andere Meldungen kommen. ;-)
Und er ist ja zumindest so lange theoretisch, bis es einen Router mit
- Angabe der Fahrzeug-HG
- Angabe des landwirtschaftlichen Verkehrs
für Landwirte und deren Demo-Fahrten nach Brüssel oder Optimierung des
lokalen Ernte-Verkehrs gibt. ;-)
Evtl. ist es eher notwendig, dort hazard=agricultural zu taggen. ;-)
Gruß
Georg
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