Am 13.01.2013 15:17, schrieb Tirkon:

[..]

Wenn man dort nur mit Sondergenehmigung mit den Agrarfahrzeugen
langfahren darf würde ich es gar nicht taggen.
Denn irgendwer "mit Sondergenehmigung" kann überall mit den
absonderlichsten Sachen fahren.
Radlader im Wald, überbreite Schwertransporte auf der Autobahn,
Tagebaubagger quer über die Autobahn...

Sorry, wenn ich das jetzt so pauschal einstufe, aber "was nicht
beschilder ist", das sollte man vielleicht nicht mit sonderlich viel
Nachdruck zu mappen versuchen.

Ansonsten fangen wir nämlich noch an, im Zoo und im botanischen Garten
die Fußwege zu mappen dafür, dass das Grünflächenamt dort auch mit
Fahrzeugen fahren darf um die Wege und das Grünzeug zu pflegen.


-jha-

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