Hallo liebe Listige, habe verschiedentlich gelesen, dass Betriebsanleitungen mit "Originalbetriebsanleitung" bzw. "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" zu kennzeichnen sind. Leider stand jeweils nicht dabei, welches Gesetz, welche Norm oder welche Richtlinie diese Kennzeichnung fordert. Habe mich kurz umgeschaut und konnte weder in Betriebsanleitungen der direkten Konkurrenz noch in anderen Betriebsanleitungen eine entsprechende Kennzeichnung finden.
Weiß jemand, welches Gesetz, welche Norm oder welche Richtlinie diese Kennzeichnung fordert? Oder muss diese Kennzeichnung gar nicht vorgenommen werden? Wo wird diese Kennzeichnung üblicherweise angebracht? Ich wäre sehr dankbar, wenn ich ein paar Beispiele zu sehen bekäme. Wünsche einen guten Start in die neue Arbeitswoche! Grüße Andrea
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