Hallo liebe Listige,

habe verschiedentlich gelesen, dass Betriebsanleitungen mit 
"Originalbetriebsanleitung" bzw. "Übersetzung der 
Originalbetriebsanleitung" zu kennzeichnen sind. 
Leider stand jeweils nicht dabei, welches Gesetz, welche Norm oder welche 
Richtlinie diese Kennzeichnung fordert.
Habe mich kurz umgeschaut und konnte weder in Betriebsanleitungen der 
direkten Konkurrenz noch in anderen Betriebsanleitungen eine entsprechende 
Kennzeichnung finden.

Weiß jemand, welches Gesetz, welche Norm oder welche Richtlinie diese 
Kennzeichnung fordert?
Oder muss diese Kennzeichnung gar nicht vorgenommen werden?
Wo wird diese Kennzeichnung üblicherweise angebracht?
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich ein paar Beispiele zu sehen bekäme.

Wünsche einen guten Start in die neue Arbeitswoche!

Grüße

Andrea

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