Hallo Andrea,
die Maschinenrichlinie 98/37/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 
22.Juni 1998 regelt die CE-Kennzeichnung.
Finden kann man den Text über suchen im Google oder auf unserer Homepage: 
td-junchen.de über den Schalter "Informationen". Dorf stehen einige der 
wichtigsten Normen und Richtlinien. 
Viel Erfolg.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Hans Junchen
TD-Junchen
 

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Von: [EMAIL PROTECTED] [mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Andrea Mueller
Gesendet: Dienstag, 29. Mai 2007 07:03
An: [email protected]
Betreff: [Frame-User-Talk] OT: Kennzeichnung mit "Original" bzw. " Übersetzung"



Hallo liebe Listige, 

habe verschiedentlich gelesen, dass Betriebsanleitungen mit 
"Originalbetriebsanleitung" bzw. "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" zu 
kennzeichnen sind. 
Leider stand jeweils nicht dabei, welches Gesetz, welche Norm oder welche 
Richtlinie diese Kennzeichnung fordert. 
Habe mich kurz umgeschaut und konnte weder in Betriebsanleitungen der direkten 
Konkurrenz noch in anderen Betriebsanleitungen eine entsprechende Kennzeichnung 
finden. 

Weiß jemand, welches Gesetz, welche Norm oder welche Richtlinie diese 
Kennzeichnung fordert? 
Oder muss diese Kennzeichnung gar nicht vorgenommen werden? 
Wo wird diese Kennzeichnung üblicherweise angebracht? 
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich ein paar Beispiele zu sehen bekäme. 

Wünsche einen guten Start in die neue Arbeitswoche! 

Grüße 

Andrea 


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