Hallo Andrea, die Maschinenrichlinie 98/37/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22.Juni 1998 regelt die CE-Kennzeichnung. Finden kann man den Text über suchen im Google oder auf unserer Homepage: td-junchen.de über den Schalter "Informationen". Dorf stehen einige der wichtigsten Normen und Richtlinien. Viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Hans Junchen TD-Junchen
________________________________ Von: [EMAIL PROTECTED] [mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Andrea Mueller Gesendet: Dienstag, 29. Mai 2007 07:03 An: [email protected] Betreff: [Frame-User-Talk] OT: Kennzeichnung mit "Original" bzw. " Übersetzung" Hallo liebe Listige, habe verschiedentlich gelesen, dass Betriebsanleitungen mit "Originalbetriebsanleitung" bzw. "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" zu kennzeichnen sind. Leider stand jeweils nicht dabei, welches Gesetz, welche Norm oder welche Richtlinie diese Kennzeichnung fordert. Habe mich kurz umgeschaut und konnte weder in Betriebsanleitungen der direkten Konkurrenz noch in anderen Betriebsanleitungen eine entsprechende Kennzeichnung finden. Weiß jemand, welches Gesetz, welche Norm oder welche Richtlinie diese Kennzeichnung fordert? Oder muss diese Kennzeichnung gar nicht vorgenommen werden? Wo wird diese Kennzeichnung üblicherweise angebracht? Ich wäre sehr dankbar, wenn ich ein paar Beispiele zu sehen bekäme. Wünsche einen guten Start in die neue Arbeitswoche! Grüße Andrea
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