From: "Schmitt, Martin (Dregis SX)" <[EMAIL PROTECTED]>
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Subject: RE: [PUG] Distanzierung
Date sent: Fri, 18 May 2001 15:59:40 +0200
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> Hi Robert!
>
> > Ja, aber des Gesetzgebers.
>
> Welches Gesetz sagt, da� man sich immer, �berall und jederzeit von
> irgendwelchen Dingen distanzieren mu�, und welches Gesetz sagt, da� man sich
> automatisch alles "zu eigen macht", von dem man sich nicht ausdr�cklich
> distanziert?
Eigentlich kein Gesetz im speziellen, das ist, und das macht es noch
schlimmer, die Auslegung durch einige Richter. Die Rechtsprechung tendiert im
Moment dazu, mangels Sachkenntnis (zumindest in manchen F�llen zu vermuten)
und einschl�giger Gesetze eine Webseite als Presseerzeugnis im Sinne -eben-
des Pressegesetzes zu werten. Damit wirst Du aber f�r alle Inhalte
verantwortlich (wie es das Pressegesetz vorsieht). Da Links aber im
Pressegesetz (nat�rlich !!!) nicht vorkommen, wird eine gelinkte Seite einfach
als Bestandteil gesehen -beim Betrachten ist sie das ja eigentlich auch, wenn
man ehrlich ist (schaust Du immer in die Statuszeile, wenn Du einen Link
aktivierst, ob der auf einen anderen Server/Account verweist oder nur auf ein
anderes Verzeichnis auf der Platte?); und streng genommen ist das ja auch der
Sinn der Sache.
>
> > Rechtlich bist du f�r alles verantwortlich
> > worauf du Links setzt (wenn ohne Disclaimer).
>
> Wenn das wirklich die Rechtsprechung ist, ist das ganz gro�e Schei�e.
Kann man so sagen.
>
> > Und, ein tippfehler, und du
> > hast z.B. auf ne Kinderporno-Seite verlinkt -> du bist verantwortlich.
> > Oder auf der Seite sind wiederum Links... .
Mit den Links auf die Links ist das wieder so eine Sache. Da haben inzwischen
ein paar Richter sogar kapiert, dass das ein Spiel ohne Grenzen und damit
unkontrollierbar wird. Aber eben auch nicht alle :-(.
>
> Ja toll. Jeder kann also f�r seine p�dophilen Kumpels aus der NPD-Ortsgruppe
> eine Linksammlung zusammenstellen und schreibt oben dr�ber "Hey, da� auch
> keiner glaubt, da� ich mir diese b�sen Sachen zu eigen mache; im Gegenteil
> ich distanziere mich davon, weil ich keinen Einflu� auf sie habe."
Im Prinzip ist es genau so. Wenn allerdings die P�dophilen auffliegen (und nur
dann st�rt den "Linker", ob jemand ihn verantwortlich machen k�nnte) und die
Verbindung wird aufgedeckt, n�tzt der Disclaimer auch nicht viel. Tats�chlich
kann der Richter sogar auch ohne eine solche Sachlage entscheiden, ob er dem
Disclaimer glaubt oder nicht.
Bei Strafsachen hat es der Richter allerdings nicht ganz so einfach (es gibt
ja auch noch die h�heren Instanzen, wenn alle Stricke rei�en). Richtig eng
wird sowas im Zivilbereich. Denn Schadenersatz (auf einer Seite ist das
illegal gemachte Nacktphoto einer Frau drauf und Du hast dorthin verlinkt und
dann auch noch das Pech, dass deine Seite Scharen von Leuten geklickt haben,
die verlinkte Seite direkt aber nur von ein paar) und Schmerzensgeld sind
nat�rlich auch immer drin, wenn was "danebengelinkt" wurde.
>
> Schmoll... Ich will das Web von vor 5 Jahren wiederhaben! Und die alten
> Zeiten, wo man nicht dauernd daf�r sorgen mu�te, bergeweise Beweise f�r
> seine Unschuld griffbereit zu haben, gleich mit. :-(
Tja, moderne Zeiten (ist �brigends ein Filmtitel; passt irgendwie -zumindest
ein wenig).
>
> Ciao,
>
> -martin
> ---------------------------------------------------------------------------
> PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org
Tsch��
Manfred
Oh, ach ja, eh jemand fragt: Das ist zwar schon l�nger her, bekommt aber jetzt
eine recht dramatische Aktualit�t:
In einem Bericht im Fernsehen habe ich geh�rt, im Rahmen verschiedener
Gesetzesinitiativen zum Online-Recht soll auch eine umfassende Haftung f�r Web-
Inhalte geschaffen werden. Nach dem Bericht zu schlie�en (den ich nur
teilweise mitbekommen habe) soll dies nicht "nur" (kann immerhin teuer werden)
das Zivilrecht (Schadenersatz) sondern auch das Strafrecht beinhalten. Dann
kann man wegen pornografischer Inhalte, Nazi-Parolen oder sonstiger Sachen im
Knast landen. Und zwar soll das auch die Links betreffen.
Wie allerdings indirekte Links (Links auf Seiten, die Links auf solche Inhalte
enthalten) behandelt werden sollen, wurde dabei nicht klar. Da auch das
Bundeskabinett nicht durch ausgepr�gte Insiderkenntnisse besticht, kann es
auch durchaus sein, dass dar�ber gar nichts gesagt wude. Dann allerdings
srthet zu bef�rchten, dass viele Richter in totaler Verkennung der
prizipiellen Unterschiede zwischen direkten und indirekten Links das Gesetz
einfach extrapolieren und dann auch bei indirekten Links beliebiger Tiefe
(also Links auf Seiten mit Links auf Seiten mit Links auf ....) die
Verantwortung bejahen.
Dann w�re das Internet f�r Deutschland im Grunde genommen unbrauchbar, da ja
das deutsche Strafrecht die Zust�ndigkeit der deutschen Justiz auf f�r die von
deutschen Staatsb�rgern im Ausland begangenen Straftaten vorsieht und daher
auch Seiten ausl�ndischer Web-Sites in die Betrachtung kommen (denn das Gesetz
sieht vor, dass man sich den fremden Inhalt zu eigen macht, wenn man einen
Link setzt. Ein Nazi-Text w�re dann also so, als sei er von dem "Linker"
selbst geschrieben. Wenn der Text aber auf einem ausl�ndischen Server liegt,
greift hier deutsches Recht nur wegen dieser -im Ausland oft kritisierten-
globalen Zust�ndigkeit deutscher Gerichte).
Schei�e, was?
Manfred
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