Am Dienstag 06 Juli 2004 10:49 schrieb Klaus Klein:
> Hallo Michael,
>
>  wo ich gerade Deine mail gelesen habe, erinnerte ich mich an eine
> Grundsatzfrage in �hnlichem Zusammenhang:
> Wie ist das in der Schule eigentlich mit dem 'ver�ffentlichen' von
> Hausaufgaben, Referaten und Aufs�tzen eigentlich geregelt?
> Kann / darf ein Lehrer die Arbeiten eines Sch�lers ohne seine Zustimmung
> an andere (Mitsch�ler) verteilen??
>
> Wie ist das eigentlich geregelt?
Wie es geregelt ist wei� ich nicht. Ich wei� nur wie ich es, aus Vorsicht 
heraus, handhabe:
ich lasse mir dies zusichern, da� der das will. Wenn ein Sch�ler mir sagen 
w�rde seine Ausarbeitung sei extra nicht daf�r bestimmt w�rde ich das nicht 
ver�ffentlichen. Es w�re aber ein Schildb�rgerstreich:
ein Referat ist f�r Andere gemacht, ein Stundenprotokoll auch. Ins Netz mu� 
man das ja nicht mit vollem Namen stellen, Abk�rzungen reichen. Oder die 
Seite, wo das ist, kann ja z.B. so aussehen: 
www.maier.schule/6a.protokolle-neu.html 
Wer den Zuatz "6a.protokolle-neu.html" nicht kennt ( die Mitglieder der Klasse 
6a kennen ihn, der Lehrer auch) kann das nicht einsehen. �hnlich wie ein 
Pa�wortschutz. 
Sachen, die explizit nicht zum Ver�ffentlichen gedacht sind, kommen dann per 
e-Mail. 

Gruss,

Michael Bischof 
 


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