Am Dienstag 06 Juli 2004 10:49 schrieb Klaus Klein: > Hallo Michael, > > wo ich gerade Deine mail gelesen habe, erinnerte ich mich an eine > Grundsatzfrage in �hnlichem Zusammenhang: > Wie ist das in der Schule eigentlich mit dem 'ver�ffentlichen' von > Hausaufgaben, Referaten und Aufs�tzen eigentlich geregelt? > Kann / darf ein Lehrer die Arbeiten eines Sch�lers ohne seine Zustimmung > an andere (Mitsch�ler) verteilen?? > > Wie ist das eigentlich geregelt? Wie es geregelt ist wei� ich nicht. Ich wei� nur wie ich es, aus Vorsicht heraus, handhabe: ich lasse mir dies zusichern, da� der das will. Wenn ein Sch�ler mir sagen w�rde seine Ausarbeitung sei extra nicht daf�r bestimmt w�rde ich das nicht ver�ffentlichen. Es w�re aber ein Schildb�rgerstreich: ein Referat ist f�r Andere gemacht, ein Stundenprotokoll auch. Ins Netz mu� man das ja nicht mit vollem Namen stellen, Abk�rzungen reichen. Oder die Seite, wo das ist, kann ja z.B. so aussehen: www.maier.schule/6a.protokolle-neu.html Wer den Zuatz "6a.protokolle-neu.html" nicht kennt ( die Mitglieder der Klasse 6a kennen ihn, der Lehrer auch) kann das nicht einsehen. �hnlich wie ein Pa�wortschutz. Sachen, die explizit nicht zum Ver�ffentlichen gedacht sind, kommen dann per e-Mail.
Gruss, Michael Bischof ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

