Martin Schmitt wrote:
Klaus Klein schrieb:
Bei einem Bit-Vergleich einer digitalen Aufnahme von zwei oder mehreren
Geräten wird sich automatisch ein Teil der gerätebezogenen eingebrachten
Informationen offenbaren. Da ein Kopierer diese nicht benötigt, dürfte
es reichen diese via /dev/random zu verändern, um eine Rückverfolgung
auszuschliessen.
http://www.musictrace.de/products/contentmark.de.htm
"Das Ziel bei der Entwicklung des Audio-Wasserzeichen Verfahrens war,
dass das Wasserzeichen erst dann nicht mehr auslesbar sein darf, wenn
durch beabsichtige oder auch unbeabsichtigte Störungen die Audioqualität
soweit gesunken ist, dass für den Titel kein wirtschaftlicher Nutzen
mehr vorhanden ist."
Für Warez-Kiddies, die sich an 64k-MP3s und von der Leinwand abgefilmten
Kinofilmen erfreuen, wird es natürlich kein Problem sein, wenn das
Wasserzeichen durch irgendwelche Zufallssignale übertönt wird. Für Dich
auch nicht?

Wenn ich davon ausgehe das ich ein gerätespezifiches 'Wasserzeichen' nicht höre oder sehe, muss ich eigentlich davon ausgehen das eine Modifikation eben auch audiovisuell nicht warnehmbar ist. :-)

Die grundsätzliche Idee ist hier eben auch der Schwachpunkt wenn man, wie in diesem Falle, die eingebrachte Informationen _nicht_ mehr wiedergewinnen möchte.

P.S.: "Audio-Wasserzeichen Verfahren" - Die deutsche Sprache ist so sehr
am Ende, daß man sie am besten gleich ganz abschaffen sollte.

Und Dein Alternativvorschlag für "Audio-Wasserzeichen Verfahren", bzw. die 
deutsche Sprache wäre?

Gruß,
Klaus
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