> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: typo3-german-boun...@lists.typo3.org [mailto:typo3-german-
> boun...@lists.typo3.org] Im Auftrag von Sascha Hierold
> Gesendet: Donnerstag, 17. Juni 2010 20:21
> An: typo3-german@lists.typo3.org
> Betreff: Re: [TYPO3-german] Mal etwas anderes
> 
> Hi,
> 
> > Hi Sascha,
> > die GPL schtzt den entwickler genau davor:
> >
> > "THERE IS NO WARRANTY FOR THE PROGRAM, TO THE EXTENT PERMITTED BY
> > APPLICABLE LAW. EXCEPT WHEN OTHERWISE STATED IN WRITING THE COPYRIGHT
> > HOLDERS AND/OR OTHER PARTIES PROVIDE THE PROGRAM AS IS WITHOUT
> > WARRANTY OF ANY KIND..."
> >
> > und das ist auch gut so sonst wrde keiner mehr GPL code schreiben.
> > wenn du damit rechnen must das erst viel arbeit in ein projekt steckst
> > und dann am ende auch noch viel geld dafr das irgendwas irgendwo auf
> > der welt schiefgelaufen ist...
> 
> Achso...und der Admin soll dann den Kopf hinhalten? Wieso? Der nutzt
> doch die gleiche Software unter der gleichen Lizenz, also auch "as is".
> 
> Ciao Sascha

Hallo,

das spricht genau das Problem an, welches täglich zu beobachten ist. Viele 
TYPO3 Installationen werden einmalig von einem Webadmin auf den Server 
gebracht, ausgestattet und dann an den Endkunden übergeben. Viele Endkunden 
winken bei den Eventualkosten, die eine Daueradministration aufwerfen würde, 
einfach ab und sagen, das wird nicht benötigt, die laufenden Kosten müssen so 
gering wie möglich gehalten werden. Damit ist eine überwachende Administration 
seitens eines erfahrenen Admins ad acta gelegt. In diesem Fall gehen die 
Administrationspflichten dann eben an den Endkunden über, der sich in 
Eigenregie oder per Teilauftragsvergabe um die Belange seiner 
TYPO3-Installation kümmern muss.

In jedem Fall sehe ich die Verantwortung weder beim Hoster noch beim 
Extensionprogrammierer und auch nur ausschließlich dann beim Webadmin, wenn ein 
Wartungsvertrag besteht, der die Aktualität des Systems in seiner Gänze 
zusichert.

Wenn der Hoster nun Kosten wegen Behebung von Sicherheitslücken geltend macht, 
ist sicherlich zunächst die Rechtmäßigkeit zu prüfen und im weiteren Verlauf 
die eventuelle Weitergabe der Kosten an den Endkunden in Angriff zu nehmen. Der 
Hoster muss auch zwingend seinen Aufwand in allen Einzelheiten beschreiben und 
darf keine Pauschalsummen in Anrechnung bringen.

Natürlich ist für den Hoster und auch für den Endkunden die einfachste Adresse 
der Schuldzuweisung immer der Webadmin. Wie die Schuldfrage zu klären ist, 
hängt von den mannigfaltigen Möglichkeiten der Verantwortlichkeit ab, die einem 
jeden in diesem Gefüge anheim liegt. Eine pauschale Standardzuweisung kann es 
in diesen Fällen nicht geben. 

Wobei bei der ganzen Diskussion nicht vergessen werden darf, dass die 
Gesamtkosten dem Schädiger aufzubürden sind, so er denn dingfest gemacht werden 
kann. 

Grüße,
Bernhard Ludwig

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