Hallo Konrad, meine Auskunft war rein technischer Natur, trotzdem wurmt mich Dein Einwand, denn er scheint mir zum Teil berechtigt.
> From: Apo [mailto:[email protected]] > Sinn eines Kassenbuchs soll ja sein, dass die eingetragenen > Daten quasi > fälschungssicher sind, was rückwirkende Änderungen angeht. Ja schon, aber das heisst doch nicht das man nichts ändern kann, sondern nur das Änderungen eindeutig nachvollziehbar sein müssen. An Letzterem dürfte die Datei "OOo Kassenbuch" scheitern, möglicherweise bezog sich die Frage des Threadstarters sogar darauf. Falls das der Fall war kann man imho nur sagen das die Datei "OOo Kassenbuch" ohnehin nicht den rechtlichen Anforderungen genügt weil dort Änderungen jederzeit möglich sind. Ich bin momentan auch überfragt wie man sowas mit Calc oder Excel rechtssicher programmieren könnte, denn solange die Datenhaltung in Tabellenblättern erfolgt sind diese immer auch änderbar. Selbst wenn man nach jedem Buchungsvorgang eine Prüfsumme der Datei (nicht der Beträge) bilden würde sind doch auch diese Prüfsummen nachträglich manipulierbar. Ich fürchte da müsste ich einmal einen Fachmann fragen, wie man sowas programmiertechnisch realisiert bzw. was hierbei rechtlich aktzeptiert wird. Gruß Jörg --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [email protected] For additional commands, e-mail: [email protected]
