Hallo Jörg,
tut mir leid, dass ich dich "gewurmt" habe.
Das identische Problem tritt zB bei Fahrtenbüchern auf, die
üblicherweise mit Excel / OO
selbstgestrickt werden und die aus dem gleichen Grund nicht anerkannt
werden (können).
Ich habe deshalb (auch wenn es sehr lästig war) mein Kassenbuch händisch
per Kohlepapier
doppelt geführt.
Gruß
Konrad
Am 03.02.2016 um 20:57 schrieb Jörg Schmidt:
Hallo Konrad,
meine Auskunft war rein technischer Natur, trotzdem wurmt mich Dein Einwand,
denn
er scheint mir zum Teil berechtigt.
From: Apo [mailto:[email protected]]
Sinn eines Kassenbuchs soll ja sein, dass die eingetragenen
Daten quasi
fälschungssicher sind, was rückwirkende Änderungen angeht.
Ja schon, aber das heisst doch nicht das man nichts ändern kann, sondern nur das
Änderungen eindeutig nachvollziehbar sein müssen.
An Letzterem dürfte die Datei "OOo Kassenbuch" scheitern, möglicherweise bezog
sich die Frage des Threadstarters sogar darauf.
Falls das der Fall war kann man imho nur sagen das die Datei "OOo Kassenbuch"
ohnehin nicht den rechtlichen Anforderungen genügt weil dort Änderungen
jederzeit
möglich sind.
Ich bin momentan auch überfragt wie man sowas mit Calc oder Excel rechtssicher
programmieren könnte, denn solange die Datenhaltung in Tabellenblättern erfolgt
sind diese immer auch änderbar. Selbst wenn man nach jedem Buchungsvorgang eine
Prüfsumme der Datei (nicht der Beträge) bilden würde sind doch auch diese
Prüfsummen nachträglich manipulierbar.
Ich fürchte da müsste ich einmal einen Fachmann fragen, wie man sowas
programmiertechnisch realisiert bzw. was hierbei rechtlich aktzeptiert wird.
Gruß
Jörg
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