Am 22.07.2016 um 10:40 schrieb RA Stehmann:
> Am 21.07.2016 um 15:09 schrieb Wolfgang Jäth:
>  drittens nicht den Titel Pfalzgraf sondern Herzog (was zwei
>> Stufen höher ist) trugen,
> 
> Kleiner Hinweis:
> 
> Der Pfalzgraf _bei_ Rhein gehörte ab dem Spätmittelalter dem
> Reichsfürstenstand an und war den Herzögen faktisch gleichgestellt.

Ja, aber nur der; bzw. zu dem Zeitraum war die Pfalz am Rhein auch die
letzte und einzige Pfalzgrafschaft überhaupt. *Vorher* war der Titel des
Pfalzgrafen zwischen denen des Markgrafen und des Landgrafen angesiedelt.

Aber das hat alles nix mit OO zu tun.

Wolfgang
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