Hi, >> >> beim Programm QUICKEN beispielsweise kann eine Rechnung gelöscht >> werden. In Wahrheit wird aber die Gegenbuchung gleich mit gelöscht, >> logisch und richtig. Die Löschung bewirkt, dass der komplette Vorgang >> aus der Buchhaltung entfernt wird. Beim Storno (der gleiche Vorgang: >> Buchung und Gegenbuchung werden gelöscht) bleibt der Vorgang in der >> Buchhaltung präsent. >> >> Gruß, Jürgen >> > Tja, dann macht Quicken mit dem Löschen einen Fehler. Innerhalb der > Buchhaltung ist für eine gebuchte Rechnung nur eine Stornobuchung > erlaubt. und was ist wenn es sich bei der Rechnung um einen Irrtum handelt, die Rechnung noch garnicht an den Kunden gegeben wurde?
Mfg, Michael
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