Hi,

>>
>> beim Programm QUICKEN beispielsweise kann eine Rechnung gelöscht
>> werden. In Wahrheit wird aber die Gegenbuchung gleich mit gelöscht,
>> logisch und richtig. Die Löschung bewirkt, dass der komplette Vorgang
>> aus der Buchhaltung entfernt wird. Beim Storno (der gleiche Vorgang:
>> Buchung und Gegenbuchung werden gelöscht) bleibt der Vorgang in der
>> Buchhaltung präsent.
>>
>> Gruß, Jürgen
>>
> Tja, dann macht Quicken mit dem Löschen einen Fehler. Innerhalb der
> Buchhaltung ist für eine gebuchte Rechnung nur eine Stornobuchung
> erlaubt.
und was ist wenn es sich bei der Rechnung um einen Irrtum handelt, die
Rechnung noch garnicht an den Kunden gegeben wurde?

Mfg,
 Michael

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