Hi,

Michael Braun schrieb:
Tja, dann macht Quicken mit dem Löschen einen Fehler. Innerhalb der
Buchhaltung ist für eine gebuchte Rechnung nur eine Stornobuchung
erlaubt.
und was ist wenn es sich bei der Rechnung um einen Irrtum handelt, die
Rechnung noch garnicht an den Kunden gegeben wurde?

Mfg,
 Michael

--->  für eine gebuchte Rechnung .....<---
Ob die dann an den Kunden verschickt worden ist, ist unerheblich. Wenn die Rechung noch nicht gebucht ist, kann man damit machen was man will. Im Vor-IT-Zeitalter hieß es "radieren in der Buchhaltung ist strengstens untersagt" :-)

mfg
Michael



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