Hallo zusammen,
ich würde gern beim kommenden Treffen den teilweise geänderten
SVV-Antrag (Dächer der Stadt) vorstellen und beraten, sowie warum der
andere Antrag (Internetzugänge der Stadt) zurückgenommen werden sollte,
siehe hier:
https://potsdam.textbegruenung.de/11
Insbesondere zu folgender Ergänzung wünsche ich mir Feedback:
"Die jeweiligen Bürgerinitiativen sollen eigenverantwortlich eine
rechtswidrige Nutzung des Freifunknetzes, soweit als ihnen möglich und
zumutbar, unterbinden."
Wer kann denn diesen Sonntag ins KuZe kommen, oder kommt den wer überhaupt?
Wir hatten als Kreisverband übrigens ja auch beschlossen, dass wir
unseren Internetzugang der Geschäftsstelle ins Netz einspeisen wollen.
Da könnten wir endlich Nägel mit Köpfen machen und uns in Sachen
Technik-Kauf und Installation absprechen.
Beste Grüße
Robert
Am 12.07.2012 14:48, schrieb Robert Wolff:
Hallo zusammen,
bitte entschuldigt vielmals, dass ich mich erst jetzt wieder zum Thema
melde.
Die/der eine oder andere kennt das vielleicht ja, wie das so mit dem
Aufschieben laufen kann:(
Jedenfalls gibt es - mittlerweile kurzfristig - was zu tun, um die
Anträge voranzubringen, d.h. deren Erfolgsaussichten zu verbessern.
Dazu möchte ich hierüber alle Interessierten herzlich einladen, um
ggf. daran teilzuhaben. Es geht dabei hauptsächlich um die Änderung
der Antragstexte, dessen Notwendigkeit ich im Anschluss gern erläutern
werde.
Ich muss die Änderungen bis spätestens 23.06. im Büro der SVV
(Stadtv.versammlung) einreichen und stehe bis dahin für persönliche
Treffen die nächsten Abende zeitlich recht flexibel zur Verfügung.
Also einerseits werde ich die geänderten Antragstexte die nächsten
Tage rumschicken (denke bis nächsten Donnerstag) , und wir könnten uns
dazu beim nächsten Freifunktreffen, am 22.07., abschließend
austauschen. Andererseits können wir uns gern über folgenden
Doodle-Link auch bereits vorher zur gemeinsamen Beratung verabreden:
http://www.doodle.com/k84dmq7bgac8vpd4
Zur Erläuterung der Notwendigkeit der Änderung möchte ich den
bisherigen Verlauf, seit Antragseinbringung in den Geschäftsgang der
SVV, ausführlicher darstellen:
(Ansonsten scrollt einfach ganz nach unten zum Fazit;)
Im Vorfeld hatten wir über ein Etherpad (welches ich mittlerweile
gelöscht habe) und beim Freifunktreffen Antragsforderungen und
Begründung besprochen. So wurden es ursprünglich zwei Anträge mit der
gleichen Begründung, die ich der Stadtfraktion vorgestellt hatte und
welche sie gern unterstützt und dafür auch eingebracht hat.
Da die gleiche Begründung für 2 Anträge formal nicht zulässig war,
musste der Fraktionsgeschäftsführer, kurzfristig vor der Einbringung,
eigenständig noch eine zweite Begründung für die Zurverfügungstellung
von Internetzugangskapazitäten verfassen. (alle Texte siehe Links im
Anschluss)
Am 18.04. wurden dann folgende zwei Anträge für die SVV-Sitzung am
02.05. von unserer Stadtfraktion eingebracht:
"Erlaubnisfreier WLAN-Router auf Gebäuden der Landeshauptstadt Potsdam"
-> http://egov.potsdam.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19306&options=4
(urspr. sollte es "Erlaubnis freier..." statt "Erlaubnisfreier" heißen
- war ein Missverständnis und muss nun auch geändert werden)
und "Zurverfügungstellung von Internetzugangskapazitäten der
Landeshauptstadt Potsdam für freie WLAN-Datennetze"
-> http://egov.potsdam.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19309&options=4
Am 25.04. hatte sich der IT-Sicherheitsbeauftragte der Stadt dazu
gemeldet, um die Anträge aus Informationssicherheitssicht der Stadt zu
prüfen. Er hatte sich von mir aber nur lediglich die Inhalte der
Anträge bestätigen lassen, ob er das Anliegen auch richtig verstanden
hatte, was auch so war. Danach kam von ihm nichts mehr.
Am 24.04. wiederum hatte mir unser Fraktionsgeschäftsführer einen Kommentar mit
rechtlichen Bedenken (PDF siehe Anhang) von Hr. Wegewitz,
Rechtsanwalt und Stadtverordneter für die SPD, weitergeleitet, aus dem sich
folgender E-Mail-Wechsel ergeben hatte (chronologisch):
------- Original-Nachricht --------
Betreff: Ihre rechtliche Bedenken gegen die Anträge 12/SVV/0296 und
12/SVV/0299
Datum: Wed, 25 Apr 2012 19:40:05 +0200
Von: Robert Wolff<[email protected]>
An: <[email protected]>
Kopie (CC): <[email protected]>
Sehr geehrter Herr Wegewitz,
vielen Dank für Ihre rechtliche Stellungnahme.
Da ich persönlich an den Entwürfen der Anträge beteiligt war,
möchte ich Ihnen auch persönlich kurz darauf antworten:
Zu Antrag 0296:
Richtiger Betreff lautet: "Erlaubnis freier WLAN-Router auf Gebäuden der LHP"
(Leider gab es da ein Missverständnis, dass allerdings erst mit einem
Änderungsantrag im ersten Ausschuss behoben werden kann.)
Inhaltlich geht es darum, dass die Stadt Bürgerinitiativen, die freie
WLAN-Netze aufbauen, wie z.B. der Freifunk Potsdam e.V., grundsätzlich
die Erlaubnis gewährt werden solle, deren WLAN-Router auch
auf den Dächern von Gebäuden in Verantwortung der LHP
installieren/montieren zu dürfen. Für montierte Router sollte die Stadt dann
auch einen Stromanschluss zur Verfügung stellen sowie die
Stromkosten für deren Betrieb übernehmen. Das dies alles nur in
Absprache mit der Stadtverwaltung geschehen soll und letztendlich
gemeinsam ausgewählte Gebäudeobjekte betreffen wird, ist hoffentlich
selbstverständlich.
Also hierbei geht es lediglich um die grundsätzliche Erlaubnis der
Montage, inkl. Übernahme von Stromnebenkosten. Die LHP wäre in dem Fall
nicht Betreiber oder Anschlussinhaber von offenen WLAN-Zugängen.
Zu Antrag 0299:
(Auch hier gab es leider ein Missverständnis vor der Einstellung in den
Geschäftsgang. Die Begründung wird mit einem Änderungsantrag im ersten
Ausschuss spezifiziert werden.)
Inhaltlich geht es hierbei lediglich um einen Prüfauftrag! Die LHP möge prüfen,
wie (und unter welchen Voraussetzungen) dessen Internetzugänge ggf. in
freie WLAN-Netze von entsprechenden Bürgerinitiativen eingespeist
werden könnten. Mit dem Ergebnis des Prüfauftrags könnte dann politisch
weitergearbeitet werden, ggf. auch auf den entsprechenden Ebenen.
Ich hoffe, dass wir auch im Finanzausschuss die Möglichkeit haben werden,
gemeinsam über die Anträge zu beraten.
Erlauben Sie mir, dass ich Ihre rechtliche Stellungnahme sowie ggf.
unsere E-Mail-Kommunikation an die Freifunk-Potsdam-Mailingliste weiterleite?
Ich würde gern das Antragsverfahren möglichst transparent und nachvollziehbar
halten,
damit es eine entsprechende Teilhabe von allen Interessierten ermöglichen
könnte?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Wolff
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: Ihre rechtliche Bedenken gegen die Anträge 12/SVV/0296
und 12/SVV/0299
Datum: Thu, 26 Apr 2012 11:28:44 +0200
Von: Kanzlei Dr. Wegewitz <[email protected]>
Antwort an: [email protected]
An: Robert Wolff <[email protected]>
Sehr geehrter Herr Wolff,
vielen Dank für die ergänzenden Informationen zu den Anträgen.
Wie man mal wieder sieht, sind Piraten überall zu finden. Die
Augenklappe des Piraten bedeckt nur ein Auge - Justitia trägt eine
Augenbinde, was aber allegorisch nur bedeutet, daß das Recht ohne
Ansehen der Person gesprochen wird.
Ich versuche mal, zwischen beiden zu vermitteln. (Sie können meine
Darstellungen und diese Kommunikation gerne auch an interessierte
Dritte weiterleiten.)
"Freie WLAN-Router auf Gebäuden der Stadt":
Die Stadt, auch die SVV unter Kontrolle der Kommunalaufsicht, ist
selbstverständlich an Recht und Gesetz gebunden.
Als Beispiel für ein freies WLAN-Netz wird Freifunk angegeben. Laut
Freifunk-WIKI wird so ein vom Internet unabhängig funktionierendes
Netz erstellt.
Es funktioniert nach meinem Verständnis zwar theoretisch auch ohne
Internet-Verbindung, schließt eine Verbindung aber praktisch wohl
nicht aus.
Aber selbst ein lokales, vom Internet getrenntes Netz könnte zur
Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials genutzt werden. Das
Freifunk-WIKI selbst nennt als Beispiel die Übertragung von Text, Film
und Musik zwischen den Teilnehmern.
Es kommt nicht einmal darauf an, daß der Teilnehmerkreis hier nicht
abgeschlossen sein soll. Selbst wenn er abgeschlossen wäre, läge
hierin eine nicht fernliegende Möglichkeit, daß wissentlich oder
unwissentlich urheberrechtlich geschütztes Material einer wenn auch
begrenzten Öffentlichkeit zugänglich gemacht würde.
(http://wiki.freifunk.net/Freifunk_Firmware)
Wenn die Stadt diese Möglichkeit kennt und dem nicht wirksam begegnet,
sind wir wieder bei der Störerhaftung, nach der auch die Stadt als
Zustandsstörer abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung aufgefordert werden kann.
Freifunk oder ein anderer WLAN-Netzbetreiber müßten der Stadt
gegenüber versichern und nachweisen, daß Urheberrechtsverletzungen
auch im geschlossenen WLAN-Netz ausgeschlossen werden können. Die
Stadt würde sonst mit bedingtem Wissen durch die Zuverfügungstellung
der Dächer (die Stromkosten hier als wohl dem Betrag nach zu
vernachlässigende Größe, aber in Hinblick auf die Rechtfertigung der
Zahlung aus öffentlichen Geldern auch problematisch mal ganz außen vor
gelassen) sich mittelbar an der Verbreitung urheberrechtlich
geschützten Materials beteiligen.
Einzige Möglichkeit einer Sicherung nach derzeitiger Rechtslage wäre
die deep-packet-inspection aller eingehenden und ausgehenden
Datenpakete in Echtzeit, die jedoch weder bezahlbar ist
(Hochleistungsrechner), noch von den Nutzern aufgrund der auf
Modem-Niveau sinkenden Verbindungsgeschwindigkeit akzeptiert würde.
Gar nicht zu sprechen von den Datenschutzproblemen für die Betreiber
und die Grundrechtsbetroffenheit der Nutzer (informationelle
Selbstbestimmung, Schutz der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme).
Beim Prüfauftrag liegen die Dinge wegen der Bezugnahme der Verknüpfung
des Internetzuganges der Stadt mit den freien WLAN-Netzen leider ähnlich.
Die Stadt regelt bislang ihren Internetzugang auch für Stadtverordnete
derart restriktiv, daß eine Verknüpfung mit den freien Netzen wie dem
Freifunk keine Aussicht auf ein positives Prüfungsergebnis hat. Die
Stadtverordneten erhalten einen Zugang nur auf schriftlichen Antrag
nebst zu unterzeichnender Belehrung über die Haftungsregelung und die
Protokollierung des nutzerbezogenen Internetverkehrs und sodann zwei
hintereinandergeschaltete Logins (für WLAN der Stadt und dann fürs
Internet) nebst Paßwörtern, welche von der Stadt vorgegeben werden und
von der Stadt jährlich geändert werden.
Justitia hat neben der Augenbinde auch ein Schwert, was allegorisch
auf das Gewaltmonopol des Staates verweist. Die Piraten sollten aber
auf die Nutzung von Hieb- und Stichwaffen verzichten und politisch
versuchen, die gegenwärtige Rechtslage zu beeinflussen.
In meinem letzten Schreiben habe ich auf die Initiative Berlins für
ein gesetzliche Neuregelung der Störerhaftung verwiesen. Man darf auch
nicht außer Acht lassen, daß die gegenwärtige Rechtslage das
Richterrecht von Richtern ist, die ohne Internet aufgewachsen sind.
Mal schauen, was die Zukunft bringt. Derzeit sind beide Anträge aber
leider höchst problematisch.
Herzl. Grüße
H. Wegewitz
Fazit:
Es geht also um das Haftungsrisiko der Stadt, selbst wenn diese auch
nur ihre Dächer zur Verfügung stellen sollte.
Dazu habe ich ein paar weitere Stellungnahmen von rechtlichen
ExpertInnen unserer Bundesarbeitsgemeinschaft Medien und Netzpolitik
eingeholt, auf deren Grundlage ich nun die Antragstexte so anpassen
möchte, um eine Zustimmung der Antragsziele im Stadt-Plenum zu
erleichtern.
Auf der SVV am 02.05. wurden die Anträge in den KOUL-Ausschuss (Klima,
Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung) zur Vorberatung
verwiesen. Seitdem wurden sie zurückgestellt, um mit den geänderten
Entwürfen, nach der Sommerpause, d.h. nun am 09.08., vorgestellt zu
werden.
Dort könnten sie dann ggf. weiter modifiziert, beschlossen sowie
entschieden werden, ob sie ggf. noch in andere Ausschüsse überwiesen
werden sollten, bevor darüber endgültig in einer des nächsten SVVen
abgestimmt würde.
Auch darüber könnten wir uns gern austauschen, welche Ausschüsse sich
noch anbieten würden, unser Anliegen voranzubringen. Zudem könnten wir
bis zum 06.08. auch eine 5min-Rederecht zur Einbringung im KOUL
beantragen, für jemanden, die/der sich insbesondere zur Überzeugung
der AusschussvertreterInnen eignen würde.
So viel erst einmal zum aktuellen Stand der Anträge. Ich würde mich
freuen, wenn wir uns zumindest spätestens nächsten Sonntag dazu beim
regulären Freifunktreffen im KuZe besprechen könnten.
Viele Grüße
Robert
PS: Von einem bündnisgrünen Teilnehmer am Medienrat der Medienanstalt
Berlin-Brandenburg (mabb) habe ich übrigens erfahren, dass auf der
Juni-Sitzung freies WLAN (im öffentlichen Raum) Thema war. Die mabb
will/soll wohl 2 Projekte in Berlin und Potsdam fördern wollen - ein
kommerzielles, mit Kabel Deutschland (in der Potsdamer Innenstadt wohl
ab diesen Sommer?), und für das zweite Projekt soll die
Freifunk-Community angesprochen werden. Insgesamt sollen dafür wohl
300.000 EUR zur Verfügung stehen.
Hat sich zufällig schon jemand bei Freifunk Potsdam e.V. diesbezüglich
gemeldet? (Oder passiert das vielleicht alles nur in Berlin?)
_______________________________________________
Users mailing list
[email protected]
https://lists.freifunk-potsdam.de/listinfo/users
_______________________________________________
Users mailing list
[email protected]
https://lists.freifunk-potsdam.de/listinfo/users