== Nr. 1.1 Externe Gehaltsbuchhaltung ==
Da dieses schon umgesetzt ist und aufgrund des komplexen Sachverhaltes auch 
sinnvoll ist, solle der IST-Zustand beibehalten werden. Die Kosten sind 
geringfügig gegenüber dem möglichen Schaden, wenn durch interne Abrechnungen 
Fehler entstehen.

== Nr. 1.2 Haftpflichtversicherung für Organe (D&O) ==
Bevor der Verein eine Haftpflichtversicherung für die Vorstandsmitglieder 
abschliesst, sollte der Versicherungsstatus der Mitglieder im Rahmen von 
Projektes des Vereins geklärt werden. Ist für Mitglieder, wenn Sie als 
Freiwillige im Rahmen von Projekten/Veranstaltungen arbeiten, eine 
Gruppen-Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden? 

== Nr. 1.3 Beschluss des Jahresbudgets durch die Mitgliederversammlung ==
Ich halte es für dringend geboten, im Rahmen einer zweiten 
Mitgliederversammlung, die im Herbst stattfindet, den jährlichen Haushalt zu 
diskutieren und zu verabschieden. Da der Verein eine zeitnahe Buchhaltung 
durchführt (ich gehe einfach mal davon aus), liegen zu diesem Zeitpunkt auch 
mindestens die IST-Zahlen des 1. Halbjahres des aktuellen Geschäftsjahres vor. 
Im übrigen repräsentiert ein Haushalt auch immer die konkrete Arbeitsplanung 
für das kommende Jahr. Bei einem Haushaltsvolumen von ca. 1 Mio € im Jahre 2010 
stellt die Diskussion und Verabschiedung des Haushaltes durch die 
Mitgliedversammlung die dringend notwendige Transparenz her. 

== Nr. 1.4 Zusätzliche Rechte für Kassenprüfer ==
Den Kassenprüfern das Recht einzuräumen, eine außerordentliche 
Mitgliederversammlung bei "erkannten Unstimmigkeiten" einzuberufen, halte ich 
für bedenklich. Allein die Definition, was unter "erkannten Unstimmigkeiten" zu 
verstehen ist, ist schon schwierig. Bisher müssen 10% der Mitglieder oder der 
Vorstand eine außerordentliche MV fordern. Dieses Recht auch 2 Kassenprüfern zu 
geben, ist bedenklich. Außerdem ist dann noch die Frage zu klären, was 
passiert, wenn sich die 2 Kassenprüfer nicht einig sind. Ist es dann nicht 
sinnvoll, 3 Kassenprüfer zu wählen (wg. Mehrheitsbeschluss)? Ich würde es aber 
begrüssen, wenn der Bericht der Kassenprüfer spätestens 2 Wochen vor der 
Mitgliederversammlung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht wird. Da der 
Bericht der Kassenprüfer nicht durch den Vorstand "genehmigt" werden muss, 
können den Mitgliedern jederzeit auch mögliche Unstimmigkeiten übermittelt 
werden. 

== Nr. 1.5 Testat des Jahresabschlusses ==
Es ist dringend geboten, den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder 
vereidigten Buchprüfer testieren zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten 
stellen eine notwendige Investition dar, um für Vertrauen bei unseren Spendern 
und Förderern zu werben und Seriosität zu demonstrieren.
___________________________________________________________
GRATIS für alle WEB.DE-Nutzer: Die maxdome Movie-FLAT!
Jetzt freischalten unter http://movieflat.web.de

_______________________________________________
VereinDE-l mailing list
[email protected]
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l

Antwort per Email an