On 10.04.2010 21:46, Olaf Kosinsky wrote:
 > Die AG sollte, laut Deinem Antrag und dem Beschluss der MV, den
 > Mitgliedern einen Antrag zur Beschlussfassung vorlegen. Die
 > entsprechende MV sollte, so DEIN Vorschlag und der Beschluss der MV,\
 > bis zum 306.2009 (!) stattfinden. Dies ist nicht passiert. Unsere
 > Kritik richtet sich auf diesen Punkt.

Nein, tut sie nicht. Wie man unschwer erkennen kann, richtet sich eure 
Kritik auf zwei Dinge: dass die Mitglieder über den Fortschritt der AG 
nicht fortlaufend informiert wurden und dass kein öffentlicher Aufruf 
für das fehlende AG-Mitglied stattfand. Beide Vorwürfe entbehren 
jeglicher Grundlage, wie der Blick in den Antragstext sowie ins 
Protokoll der Mitgliederversammlung beweist. Weder hatte die 
Arbeitsgruppe den Auftrag, die Mitglieder fortlaufend zu informieren 
(nicht-öffentliche Sitzungen und die Aufgabe, ein fertiges Modell zur 
Diskussion zu stellen schließen das eigentlich aus), noch hatte sie die 
Pflicht, mit allen Mitteln für eine Besetzung des freien Sitzes zu 
sorgen ("Die Mitgliederversammlung ... bestimmt, dass ein zweiter 
Vertreter durch die Arbeitsgruppe berufen werden *kann*"). Man kann 
kritisieren, dass der Antrag so beschlossen wurde, aber man kann nicht 
die Arbeitsgruppe oder den Vorstand dafür kritisieren, dass sie dem 
Antrag gefolgt sind.

 > FRAGE: Wieso bin ich aber dann nicht anschließend direkt oder über
 > die Mailing Liste angesprochen worden? Ist Dein Vorschlag ernst
 > gemeint, alle Mitglieder hätten regelmäßig bei der AG
 > Fortschrittsberichte anfordern müssen? Oder besteht nicht eine Bring-
 > Schuld der AG den Mitgliedern gegenüber. Wie hätte die AG reagiert,
 > wenn auch nur 10% der Mitglieder (= ca. 50?) jede Woche, jeden Monat, 
 > bei allen Mitgliedern der AG nachgefragt hätten. Im übrigen habe ich
 > als Mitglied von den konkreten Terminen der AG nichts erfahren. Wann
 > hätte ich dann also nachfragen sollen?

Meine Frage zielt auf eine Änderung des Antrags während der 
Beschlussfassung ab. Wenn eine fortlaufende Berichterstattung gewünscht 
wird, dann hätte der Antrag während der Mitgliederversammlung 
entsprechend geändert werden müssen, was aber nicht einmal vorgeschlagen 
wurde.

 >> Der Antrag sagt aus, dass sich die
 >> AG melden soll, wenn ein neues Strukturmodell entwickelt hat, und
 >> nicht vorher. Wie kommt ihr jetzt eigentlich dazu, der Arbeitsgruppe
 >> einen Strick daraus zu drehen, dass sie nicht regelmäßig berichtet
 >> hat?
 >
 > Anmerkung: siehe oben. Du als Antragsteller hast selber einen kurzen
 > Zeitrahmen gewählt. Diesem Vorschlag ist die MV gefolgt. Und jetzt,
 > wenn Mitglieder nach diesem Beschluss und den Aktivitäten fragen,
 > werden diese mit der Bemerkung von Dir "einen Strick daraus drehen"
 > abqualifiziert. Wieso hast Du eigentlich damals so einen kurzen
 > Zeitrahmen gewählt?

Ich bezeichne als "einen Strick draus drehen", wenn einerseits ein 
gültiger Antrag existiert, der von der AG befolgt wurde, jetzt aber 
nicht erfüllte Erwartungen bemängelt werden, deren Grundlage eben nicht 
aus dem Antrag hervorgehen. Abstrakt ausgedrückt: Wenn die 
Mitgliederversammlung in einem Antrag einem Gremium "A" aufgibt und das 
Gremium auch "A" erfüllt, dann ist es unlauter sich darüber zu 
beschweren, dass "B" nicht erfüllt wurde, obwohl der Antrag "B" gar 
nicht vorsieht (oder "B" gar "A" widerspricht).

Ich habe den kurzen Zeitrahmen gewählt, weil ich zum einen von der 
optimistischen Annahme ausgegangen bin, dass drei Monate Zeit für die 
Entwicklung des Modells ausreichend war. Diese Annahme hat sich als 
fehlerhaft herausgestellt. Des weiteren hatte ich den kurzen Zeitrahmen 
auch vorgeschlagen, damit idealerweise noch vor der Auswahl eines 
Geschäftsführers, der von jeglicher Strukturreform ja direkt betroffen 
wäre, eine Entscheidung dazu fallen könnte.

 > Mal ganz grundsätzlich: der Vorsitzende eines Vereines sollte den
 > Mitgliedern nicht das Recht absprechen, Anträge zu der
 > Mitgliederversammlung zu stellen. Dieses fundamentale demokatische
 > Mitwirkungsrecht jedes einzelnen Mitgliedes als "Nötigung" zu
 > bezeichnen, offenbart ein erschreckendes Maß an Hilfslosigkeit, mit
 > konstruktiver Kritik umzugehen.

Jedes Mitglied hat das Recht soviele Anträge zu stellen, wie es will. 
Das hält mich aber nicht davon ab, Anträge, die offensichtlich ohne 
Kenntnis der Sachlage den Vorstand für eine Tätigkeit missbilligen, die 
er gar nicht vorgenommen hat, als vorsätzliche Verschwendung kostbarer 
Zeit zu bezeichnen. Statt einfach mal zu fragen, ob öffentlich z.B. hier 
auf der Liste oder privat direkt an Mitglieder AG, was mit ihr passiert 
ist, nutzt du dein Antragsrecht und zwingst uns diesen Antrag auf. Es 
gibt für die aktuelle Mitgliederversammlung 17 Anträge, wovon du bei 7 
als Antragsteller auftrittst. Es tut mir leid, dass dir "genötigt" als 
Bezeichnung dafür missfällt, aber angesichts dieses Volumens muss man 
die Dinge einfach mal so benennen, wie sie sind.

Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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