Hej,

Am 11. Mai 2010 15:29 schrieb Sebastian Moleski
<[email protected]>:
> * S 1 - Darlehen: Hier wird die Geschäftsordnung um einen Passus zur
> Zustimmungsregelung für Darlehen und deren Dokumentation ergänzt. Der
> Entwurf kommt vom Schatzmeister.

Diese Geschäftsordnung muss dann aber erst durch die
Mitgliederversammlung genehmigt werden, richtig? Das ist dann, sofern
es keine außerordentliche MV gibt, erst in einem Jahr. Macht es Sinn,
die Vereinssatzung dahingehend zu ändern, derartige Anträge per
Briefwahl zu entscheiden? Nachteilig ist dabei die fehlende
Diskussionsmöglichkeit im Plenum, andererseits können Anträge zeitnah
entschieden werden und die MV wird entlastet.

Ich kenne dies beispielsweise aus der Deutschen Physikalischen
Gesellschaft: Dort werden Wahlen zum Vorstand und Satzungsänderungen
grundsätzlich per Briefwahl durch die 55.000 Mitglieder entschieden,
die Mitgliederversammlung und iirc Entlastung selbst ist dann eher
eine kleine Runde.

vg aus Stockholm, pls

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