2010/5/17 Olaf Simons <[email protected]>

>
> Ich sehe da kein Problem. Moderne Parlamente versuchen, klare Regelungen
> für
> Abgeordnete zu treffen, der öffentliche Dienst tut es mit seinen
> Mitarbeitern -
> der Gedanke dahinter ist, dass man einen Job für die Gesellschaft tut, und
> dass
> man ihn mit Zustimmung der Gesellschaft tut, die eben auch festgelegt hat,
> wie
> viel ihr diese Arbeit wert ist. Man steht zu seinem Engagement wie die
> Gesellschaft deren Geld man erhält.
> [ ... ]
> ..ist längst in dieser Mailing Liste mit einem bitteren Beigeschmack
> ausgerüstet. Die Menge allen Wissens umfasst hier vieles nicht - wie viel
> verdient der Geschäftsführer?
>

Bereits mehrfach wurde nun ein Vergleich mit dem öffentlichen Dienst
gezogen, um die Offenlegung von Gehältern zu fordern. Lediglich um das etwas
in Schieflage geratene Bild wieder gerade zu rücken, möchte ich auf ein paar
Dinge hinweisen, die vermutlich viele wissen, insbesondere die, die selbst
im öffentlichen Dienst tätig sind.

Die Gehaltstabellen des TVöD sind öffentlich einsehbar, das stimmt. Was
dagegen nicht öffentlich ist, ist die Eingruppierung der einzelnen
Mitarbeiter in die jeweiligen Entgeltgruppen. Vergleichbar ist dies bei
Beamten. Natürlich sind die Besoldungstabellen öffentlich in den jeweiligen
Besoldungsordnungen einzusehen, in welcher Besoldungsgruppe der
Sachbearbeiter ist, der gerade eine Baugenehmigung erteilt, wird nur dann
deutlich, sofern er seine Amtsbezeichnung in seiner Unterschrift mitführt,
was immer seltener der Fall ist. Unabhängig davon kann es Zulagen und vor
allem leistungsbezogene Teile geben, die ebenso wenig öffentlich gemacht
werden.
Die grundsätzliche Struktur ist somit nachvollziehbar, die Verteilung
keinesfalls.

Ich möchte darum bitten, die verzerrende Darstellung der Transparenz von
Gehältern im öffentlichen Dienst an dieser Stelle nicht weiterzuführen.


Viele Grüße
Alice Wiegand
Zweite Vorsitzende


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