On Mon, 17 May 2010 13:32:20 +0200
  Alice Wiegand wrote:
> [...] in welcher 
>Besoldungsgruppe der
> Sachbearbeiter ist, der gerade eine Baugenehmigung 
>erteilt, wird nur dann
> deutlich, sofern er seine Amtsbezeichnung in seiner 
>Unterschrift mitführt,
> was immer seltener der Fall ist. 

Hallo,

in vielen Behörden stehen Amtsbezeichnungen einfach auf 
den Türschildern, bei Polizisten kann man den Dienstgrad 
auch direkt von den Schulterklappen ablesen und falls man 
selber in der betreffenden Behörde arbeitet und immer 
"brav" Daten gesammelt hat, kann man den aktuellen 
Dienstgrad auch aus den Glückwünschen zur letzten 
Beförderung aus der Hauszeitung ermitteln. Spätestens vor 
den Kollegen dürfte die eigene Amtsbezeichnung nicht zu 
verbergen sein (wenn die Amtsbezeichnungen einen Sinn in 
der Organisation der Behörde haben sollen, wäre es auch 
abwegig, diese geheim zu halten).

Ich habe auch mal gehört, viele Arbeiter außerhalb des 
Öffentlichen Dienstes würden tariflich festgelegten und 
damit prinzipiell öffentlich bekannten Lohn beziehen.

Aber was ich immer noch nicht verstanden habe: Was ist für 
den Betroffenen eigentlich schlimm, wenn sein Gehalt 
öffentlich ist? Bisher war es mir noch nie unangenehm, 
wenn mich jemand nach meinem Gehalt als Studentische 
Hilfskraft gefragt hat, mein Gehalt preiszugeben. Da wäre 
ich schon auf die Beweggründe neugierig, was andere an der 
Veröffentlichung ihrer Gehälter störend fänden.

MfG
Stefan

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