Hallo!

Auf Commons wird WMDE gebeten, bei der Klärung rechtlicher Fragen zu 
einem Verbot der Veröffentlichung unter einer Freien Lizenz per 
Hausrechtsanspruch zu helfen. Ich möchte diese Bitte unterstützen und 
bringe sie deshalb hier ein.

Aktueller Anlass [1]: Die Deutsche Bahn AG verbietet per Hausordnung 
die Veröffentlichung von Fotos, die auf ihrem Grund und Boden 
aufgenommen wurden, für kommerzielle Zwecke. Ihr Verbot per Hausrecht 
macht die DB ausdrücklich für die Veröffentlichung auf Commons bzw. 
Wikipedia geltend, da unsere Lizenzen jedermann eine kommerzielle 
Nutzung gestatten.
Die Kategorie Deutsche Bahnhöfe enthält ca. 12.000 Bilddateien (sind 
nicht alle betroffen).
Auf Anfrage einzelner Fotografen wurden auf Commons bereits Bilder gelöscht.

Die grundsätzlichen Fragen betreffen zum Beispiel auch Fotos aus 
(privaten) Zoos, deren Veröffentlichung per Zoo-Ordnung gar nicht oder 
nur zu privaten Zwecken gestattet wird.

Hier also die Fragen, zu denen WMDE um Hilfe per Rechtsgutachten gebeten 
wird:

* In wieweit kann der Lizenzstatus von Bildern durch das Hausrecht am 
Aufnahmeort beeinflusst/beschränkt werden?
  o Beispiel 1: Die DB AG verbietet die Veröffentlichung von 
Fotoaufnahmen auf ihrem Grund und Boden zu kommerziellen Zwecken.[2][3]
  o Beispiel 2: Der Tierpark Nürnberg untersagt das Filmen und 
Fotografieren zu kommerziellen Zwecken.[4][5]
  o Beispiel 3: Der Tierpark Hagenbeck verbietet jegliche öffentliche 
Verwertung von Bildmaterial ohne ausdrückliche Genehmigung.[6][7]

* Dürfen diese Dateien trotzdem auf Commons gehostet werden (die Lizenz 
muss ja kommerzielle Nutzung erlauben)?

* Geht der Fotograf durch Betreten des Privatgeländes per Hausordnung 
ein Vertragsverhältnis ein und verletzt mit dem Upload auf Commons unter 
einer Freien Lizenz geltendes Recht?
  o Wenn ja, wie wirkt sich die Rechtsverletzung auf den Seitenbetreiber 
aus (Stichwort "Forenhaftung")?

* Verlieren Freie Lizenzen von Bildern, bei deren Anfertigung eine 
Hausrechtsverletzung begangen wurde, ihre Gültigkeit?

* Sind Nachnutzer gebunden an den Vertrag(?) zwischen dem 
Hausrechtsinhaber und dem Fotografen? Anders formuliert: Verletzen sie 
das Hausrecht der Grundstückseigner bei kommerzieller Nutzung?
  o Wenn ja, ist es rechtlich ratsam oder erforderlich an diesen Bildern 
auf Commons einen Hausrechte-Hinweis anzubringen vergleichbar mit 
Vorlage:Bild-LogoSH [8], Vorlage:Panoramafreiheit [9] oder 
Template:Personality [10] ?

* Speziell zur Bahn AG (1994 aus der Fusion der staatlichen Deutschen 
Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn entstanden): Besteht der behauptete 
Hausrechtsanspruch überhaupt? Wenn ja, wie weit ist seine Reichweite, 
z.B. in Bezug auf den Aufnahmezeitpunkt?

* Das Gutachten sollte Rechtssicherheit für den Photographen/Uploader 
und für potentielle Nachnutzer herstellen.

Viele Grüße
Martina

[1] 
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#LA_auf_deutsche_Bahnhoffotos
[2] 
http://www.lewitzgalerie.de/forum/viewthread.php?thread_id=3&pid=3#post_3
[3] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Train_stations_in_Germany
[4] 
http://www.hagenbeck-tierpark.de/tierpark/besucherservice/hausordnung.html
[5] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tierpark_Hagenbeck
[6] 
http://www.tiergarten.nuernberg.de/v04/fileadmin/neu/pdf/Seiteninhalte/Informationen/download/Satzung.pdf
[7] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tiergarten_N%C3%BCrnberg
[8] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-LogoSH
[9] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Panoramafreiheit
[10] http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Personality


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