On 01.12.2010 15:47, DaB. wrote:
> Hallo,
> Am Mittwoch 01 Dezember 2010, 14:59:21 schrieb Marcus Cyron:
>> nach meinem Verständnis mußt du den den SM-Posten (irgendwo eine sinnige
>> Abkürzung...) nicht antreten.
>
> meiner Meinung nach schon (die Alternative wäre, als Beisitzer zurückzutreten,
> damit der Besitzer mit den zwei-meisten-Stimmen den Schatzmeister machen
> kann).
> Das Problem kann aber einfach behoben werden (sofern Maria wirklich nicht
> will): Wir können auf der kommenden außerordentlichen MV einfach einen neuen
> Schatzmeister wählen (die Satzung lässt das zu).

Nur der Theorie wegen (Maria hat ja bereits zugesagt): es ist möglich, 
eine Mitgliederversammlung einzuberufen, sofern ein Nachrücken "nicht 
möglich ist". Die Weigerung eines Beisitzers erfüllt diese Bedingung 
nach Aussage unseres Vereinsjuristen nicht.

Worüber wir vielleicht nachdenken sollten, wäre eine etwas 
situationsangemessenere Nachrückregelung, die eher einen Zusammenhang zu 
Willen und Fähigkeit des Beisitzers als zur Anzahl der Stimmen 
herstellt. Denkbar wäre beispielsweise, dass der Vorstand aus seiner 
Mitte jemanden als Nachfolger wählt. Dann kann sich jeder Beisitzer 
überlegen, ob er den unerwartet vakanten Posten übernehmen möchte und 
gegebenenfalls intern kandidieren. Findet sich dafür kein Kandidat, wird 
halt nachgewählt.

Das Thema wird zukünftig eher relevanter, wenn die Satzung so geändert 
wird, dass die Wahlen nur alle zwei Jahre stattfinden. Es gibt keinen 
inhaltlichen Grund dafür, dass beispielsweise jemand, der 2011 als 
Beisitzer mit höchster Stimmzahl gewählt wird, eventuell 18 Monate 
später zum Vorsitzender, Schriftführer oder Schatzmeister aufrücken 
muss. Das sollte dann jemand machen, der das auch will und von seinen 
Kollegen dafür unterstützt wird.

Beste Grüße
Sebastian



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