Am Mittwoch 01 Dezember 2010, 16:07:43 schrieb Sebastian Moleski:
> Nur der Theorie wegen (Maria hat ja bereits zugesagt): es ist möglich, 
> eine Mitgliederversammlung einzuberufen, sofern ein Nachrücken "nicht 
> möglich ist". Die Weigerung eines Beisitzers erfüllt diese Bedingung 
> nach Aussage unseres Vereinsjuristen nicht.

also erstmal darf der Vorstand IMMER eine außerordendliche MV einberufen, 
"wenn es das Interesse des Vereins erfordert" (§8,5). Zweitens braucht der 
Verein einen Schatzmeister (§10,1), die nicht-Besetzung des Postens (weil z.B. 
kein Besitzer will oder schlicht kein Besitzer mehr übrig ist (weil alle 
zurückgetreten sind, statt den Posten zu übernehmen)), rechtfertig also 
zusätzlich eine außerordenliche MV (nach §10,5) (selbst wenn der Restvorstand 
die nicht haben wollte).
Wenn Maria aber den Posten übernehmen möchte, ist die ganze Diskussion eh' nur 
akademischer Natur.
Alle weiteren Vorschläge zu Änderung der Satzung sind bei der aktuellen 
außerordentlichen MV schwer durchzuführen (weil niemand weiß, ob der 
Umbenennung Vostand→Präsidium durchkommen und somit weitere Satzungsänderungen 
eventuell falsch formuliert sind); wir können uns dazu also frühstens zu der 
regulären MV Gedanken machen.

Mit freundlichen Grüßen
DaB.


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