Hallo nochmal, Robert,

Am 05.12.2010 17:37, schrieb Robert Huber:
> wenn aber der bisherige Vorstand abgesetzt wird und kein neuer 
> Vorstand gewählt werden soll, dann...

Selbstverständlich soll wieder ein Vorstand gewählt werden. Der Antrag 
enthält dazu klare Frist- und Verfahrensvorgaben (siehe Antragstext zu 
TOP 7 ab Punkt 2.: 
http://www.misstrauensvotum-wmde.de/wiki/Antrag_auf_Einberufung_einer_au%C3%9Ferordentlichen_MV)

> dann bleiben da nicht so wirklich viele Mitglieder übrig.

Wie viele Jahre lang müssten wir also deiner düsteren Einschätzung nach 
den Vereinsvorstand mangels Alternativen veranstalten lassen, was immer 
er will?

Ich sehe darüber hinaus sowohl die Antragsabsicht als auch die 
Kandidaturlage noch lange nicht so schwarz wie du. Unter anderem befragt 
der Antrag die einzelnen Vorstandsmitglieder über die Umstände und ihre 
persönliche Beteiligung, die zur Gründung der gGmbH führten. Es geht 
dort also keineswegs um den behaupteten Pauschalangriff gegen "den 
Vorstand" per se, noch wird dort eine "Kandidatursperre" gegen irgendwen 
verhängt.

Grüße
Martina

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