Hallo nochmal, Sebastian, ich bin echt baff, dass wir das langatmig diskutieren müssen.
Am 14.02.2011 18:55, schrieb Sebastian Moleski: > Zum einen bieten diese Bewerbungen den Mitgliedern die Möglichkeit, bei gewählten Vorstandsmitgliedern das > tatsächlich Erreichte mit dem Versprochenen zu vergleichen. Das ist nur > schwer möglich, wenn die Bewerbungen nach der Wahl gleich wieder > verschwinden. Auch ist für die Meinungsbildung hilfreich zu sehen, wie > sich Kandidaten, die sich erneut aufstellen, in vorherigen Jahren > inhaltlich positioniert haben. Der Servicegedanke für weniger gut sortierte Mitglieder steht weit hinter Datenschutzrechten der von der Dauerveröffentlichung betroffenen Einzelpersonen zurück. Jedes Mitglied hat die Vorstellungen der Kandidaten bekommen und kann sie - falls gewünscht - mit den späteren Rechenschaftsberichten der gewählten Vorstandsmitglieder abgleichen (falls diese das von ihnen Geplante und Erreichte tatsächlich nicht selbst darstellen). Die gewählten Vorstandsmitglieder können diesen Info-(Erinnerungs-)Service an Mitglieder, "Stakeholder" oder wen auch immer auch aktiv selbst anbieten und ihre damaligen "Bewerbungen" öffentlich online stellen, wann und wo immer sie möchten. Für diese Zwecke braucht es aber - das ist der entscheidende Punkt - keine hoheitliche Entscheidung des Vereins über die Köpfe auch der nicht in den Vorstand gewählten Bewerber oder der lange aus dem Amt ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder hinweg. > Der Vorstand trägt seine Verantwortung nicht nur gegenüber den > Vereinsmitgliedern, sondern gegenüber allen Interessensgruppen (wer den > Begriff Stakeholder nicht mag), die für den Verein wichtig sind. Dazu > gehören mindestens auch die Spender, die Community und die Mitarbeiter > des Vereins. Ich denke, es ist für diese Gruppen sicherlich hilfreich > und nützlich, wenn sie eine Möglichkeit haben, etwas über die Absichten > und Motivationen der Vorstandsmitglieder zu erfahren. Siehe oben. Vom Status als "Person der Zeitgeschichte" mit eingeschränkten Persönlichkeitsrechten sind WMDE-Vorstandskandidaten und Ex-Vorstandsmitglieder, sogar aktive Vorständler ja nun wirklich noch ein gutes Stück entfernt. > Wo man meiner Meinung nach bestenfalls noch ein wesentliches >Schutzbedürfnis vermuten kann, wäre bei Kandidaten, die nicht gewählt > wurden, und bei ehemaligen Vorstandsmitgliedern, deren Amtszeit schon >weit zurückliegt. Wir haben noch weiter zurückliegende Kandidaten-Vorstellungen online?! Ich dachte bislang, das wäre nur ein einmaliges Versehen. >Was die rechtliche Dimension angeht, so erklärt jeder Kandidat explizit >sein Einverständnis, dass seine Bewerbung online gestellt wird, ohne >Begrenzung auf Zeit, Ort oder Zugriff. Im Ergebnis führt das zu einer >zeitlich nicht beschränkten Veröffentlichung im öffentlichen Meta-Wiki Die Einverständniserklärung bezieht sich - aus dem Zusammenhang heraus - auf das Wahlverfahren und die Dauer der Kandidatur. Für alle weiteren und dauerhaften Einsatzzwecke müsste die schriftliche Einverständniserklärung wesentlich umfangreicher ausfallen. > Fakt ist letztlich, dass das Vorstandsamt jedes Vereins ein öffentliches > ist, bei Wikimedia Deutschland dank seiner exponierten Stellung noch > mehr. Fakt ist auch, dass jeder Kandidat selbst entscheiden kann, welche > persönlichen Informationen er preisgeben möchte und welche nicht. Daraus > folgt eigentlich, dass die persönliche Erwartung an den eigenen > Datenschutz, was diese Informationen angeht, nur sehr klein sein kann. In der Regel sollte zu erwarten sein, dass Bewerber mindestens ihren Wikipedia- und ihren Realnamen sowie ihren beruflichen Hintergrund schildern, letzteres um ihre fachliche Eignung für das Amt darzustellen. Warum dies Anforderungen an den Datenschutz nach Ablauf der Kandidatur einschränken und WMDE erweiterete Veröffentlichungsrechte geben sollte, ist mir absolut unverständlich. Solange die Leute nicht in den Vorstand gewählt sind und sobald sie wieder ausgeschieden sind, haben sie keine exponierte Stellung in der Öffentlichkeit. Es gibt kein ihrem Persönlichkeitsrecht überordnetes Interesse, ihre Angaben (so freiwillig sie zum Zweck der Kandidatur auch sein mochten) weiterhin zu veröffentlichen. Sogar gewählte Vorstandsmitglieder behalten ihr informaltionelles Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidung darüber, mit welchen Informationen sie sich der Öffentlichkeit vorstellen möchten oder nicht. Dieses Recht kann WMDE ihnen nicht einfach im Vorbeigehen absprechen. > Dann solltest du den Satz bitte deutlich durchstreichen, damit deine > Kandidatur nicht versehentlich mitveröffentlicht wird. Hier geht's nicht um eine Einzellösung für Fräulein Nolte und nicht um meine Person, sondern um einen verantwortlichen und anforderungsgerechten Umgang der zunehmend professionalisierten Organisation WMDE mit persönlichen Daten und Datenschutzbelangen seiner Mitglieder. Dass die Löschung der Bewerbungen vergessen wurde, ist ja nur menschlich (ich hab heute selbst einen Moment gebaucht, bis mir das Datenschutzthema klar wurde). Aber wir müssen das nun nicht langatmig schön und richtig reden. > Diese Einverständniserklärung gab es auch in den Vorjahren, wo es weder ein WMDE-Forum noch einen Mitgliederbereich darin gegeben hat. Ja, deshalb waren die Kandatenvorstellungen auf Meta eingestellt. Und inzwischen gehöretn sie längst von dort gelöscht. Und da es mit dem WMDE-Forum inzwischen eine nichtöffentliche Variante gibt, ist das - ohne eindeutige anderslautende Vereinbarung mit den Bewerbern - erste Wahl. Und auch dann gehören sie ohne anderslautende Vereinbarung nach Ablauf der Wahl gelöscht. > Wenn es eine Änderung an bisherigen Verfahrensweise geben soll, dann muss sie hinreichend begründet werden, nicht umgekehrt. Wir sprechen hier über ganz schlichte, zwingende Rechtsnormen. Was sollte daran nicht hinreichend begründet sein? Viele Grüße Martina _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
