On 14.02.2011 20:14, Martina Nolte wrote:
> Die gewählten Vorstandsmitglieder können diesen
> Info-(Erinnerungs-)Service an Mitglieder, "Stakeholder" oder wen auch
> immer auch aktiv selbst anbieten und ihre damaligen "Bewerbungen"
> öffentlich online stellen, wann und wo immer sie möchten.
> Für diese Zwecke braucht es aber - das ist der entscheidende Punkt -
> keine hoheitliche Entscheidung des Vereins über die Köpfe auch der nicht
> in den Vorstand gewählten Bewerber oder der lange aus dem Amt
> ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder hinweg.

Richtig. Nur handelt es sich hierbei nicht um eine solche. Wie gesagt:

1. Jeder Kandidat legt selbst fest, welche Informationen er preisgibt. 
Es gibt in der Bewerbung keine Informationspflichten irgendeiner Form, 
an die sich Kandidaten halten müssen. Die Entscheidung, was der Kandidat 
veröffentlicht, liegt allein beim Kandidat, und damit auch die 
Verantwortung für diese Entscheidung. Niemand wird gezwungen, 
persönliche Informationen zu veröffentlichen, die er nicht 
veröffentlichen möchte.

2. Jeder Kandidat gibt sein Einverständnis für die Veröffentlichung. 
Niemand wird gezwungen dieses Einverständnis zu geben.

"über die Köpfe hinweg" ist hier reine Polemik. Niemand wird gezwungen 
irgendetwas zu tun.

> In der Regel sollte zu erwarten sein, dass Bewerber mindestens ihren
> Wikipedia- und ihren Realnamen sowie ihren beruflichen Hintergrund
> schildern, letzteres um ihre fachliche Eignung für das Amt darzustellen.
> Warum dies Anforderungen an den Datenschutz nach Ablauf der Kandidatur
> einschränken und WMDE erweiterete Veröffentlichungsrechte geben sollte,
> ist mir absolut unverständlich.

Ja, das merke ich. Und es verwundert mich sehr. Dass Kandidaten ihren 
bürgerlichen Namen mitteilen müssen, ist unstrittig. Es gibt auch kein 
Recht darauf, dass das zu unterbleiben hätte. Die Öffentlichkeit hat ein 
Recht zu erfahren, wer als Vorstand eines Vereins tätig ist. Inwiefern 
Wikipedianamen und beruflicher Hintergrund angegeben wird, ist jedem 
selbst überlassen. Es ist durchaus möglich und Kandidaten auch 
zuzumuten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wie beispielsweise den 
derzeitigen oder vergangene Arbeitgeber nicht zu benennen.

> Es gibt kein ihrem Persönlichkeitsrecht überordnetes Interesse, ihre
> Angaben (so freiwillig sie zum Zweck der Kandidatur auch sein mochten)
> weiterhin zu veröffentlichen.

Du hast, mit Verlaub, ein sehr seltsames Verständnis von persönlicher 
Verantwortung. Jeder ist selbst für sein Handeln verantwortlich, dazu 
zählt auch, was er über sich veröffentlicht. Wer für den Verein 
kandidiert und sein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Bewerbung 
gibt, hat im Einzelnen nur bedingt einen Anspruch, diese 
Veröffentlichung im Nachinein rückgängig zu machen. Wir sind alles 
erwachsene Menschen hier, denen man ein gesundes Maß an Medienkompetenz 
unterstellen kann und die sich der Konsequenzen ihrer Handlungen 
durchaus bewusst sein dürften.

> Sogar gewählte Vorstandsmitglieder behalten ihr informaltionelles
> Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidung darüber, mit welchen
> Informationen sie sich der Öffentlichkeit vorstellen möchten oder nicht.
> Dieses Recht kann WMDE ihnen nicht einfach im Vorbeigehen absprechen.

Eben. Sie legen es selbst fest. Und das tun sie, in dem sie selbst 
festlegen, was sie in ihre Bewerbung schreiben. Es ist sowieso grober 
Unfug zu glauben, dass die Veröffentlichung nur im Mitgliederbereich des 
Vereinsforums dazu führt, dass Nichtmitglieder keine Kenntnis vom Inhalt 
erlangen können oder selbiger nirgendwo sonst veröffentlicht wird. Wir 
schaffen es ja nicht mal einen Liveticker unserer Mitgliederversammlung 
in der Wikipedia zu verhindern.

> Hier geht's nicht um eine Einzellösung für Fräulein Nolte und nicht um
> meine Person, sondern um einen verantwortlichen und
> anforderungsgerechten Umgang der zunehmend professionalisierten
> Organisation WMDE mit persönlichen Daten und Datenschutzbelangen seiner
> Mitglieder.

Hmm, ok. Das heißt, du schwingst dich gerade zur Vertreterin der 
Interessen anderer Leute auf. Mit welcher Legitimation eigentlich?

>   >  Wenn es eine Änderung an bisherigen Verfahrensweise geben soll, dann
> muss sie hinreichend begründet werden, nicht umgekehrt.
>
> Wir sprechen hier über ganz schlichte, zwingende Rechtsnormen. Was
> sollte daran nicht hinreichend begründet sein?

Äh, nein. Wir sprechen hier über dein sehr verdrehte Ansichten von 
Freiheit und Verantwortung. Wer sein explizites Einverständnis zur 
Veröffentlichung eines selbstgeschriebenen Textes im Internet gibt, gibt 
sein Einverständnis zur Veröffentlichung des selbstgeschriebenen Textes 
im Internet. Wer das nicht will, lässt es halt bleiben. So einfach ist das.

Ich gehe davon aus, dass jeder Kandidat für den Vorstand sowohl über die 
ausreichende Reife verfügt als auch sonst geistig in der Lage ist, diese 
Entscheidung selbst zu treffen, ohne dass "Fräulein Nolte" sich auf 
dieser Mailingliste für seine vermeintlichen Interessen stark machen muss.

Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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