Hallo, bei den per Post verschickten Versammlungsunterlagen zur Mitgliederversammlung befindet sich der Wahlschein für die Briefwähler praktischerweise auf der Rückseite des Anschreibens. Ich würde gerne an der Briefwahl teilnehmen, aber das Anschreiben behalten. Darf ich den Wahlschein einfach kopieren und die Kopie ausfüllen und mit den Stimmzetteln verschicken?
Bei der Synopse zum Satzungsänderungsantrag S1 tauchen im Satzungsentwurf zwei Paragraphen mit Nummer 12 und zwei Paragraphen mit Nummer 13 auf. Der Antrag 4 von Martina Nolte besteht darin, dass eine Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder abgeschlossen werden soll. Die Stellungnahme des Vorstandes besteht darin, dass so eine Haftpflichtversicherung für gut und richtig empfunden wird, aber der Antrag nicht unterstützt wird!? Wie darf man das denn deuten? Darf ich fragen, wer diese Stellungnahme geschrieben hat und welche Vorstandsmitglieder ihr zustimmten? MfG Stefan _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
