Hallo,

bei den per Post verschickten Versammlungsunterlagen zur 
Mitgliederversammlung befindet sich der Wahlschein für die 
Briefwähler praktischerweise auf der Rückseite des 
Anschreibens. Ich würde gerne an der Briefwahl teilnehmen, 
aber das Anschreiben behalten. Darf ich den Wahlschein 
einfach kopieren und die Kopie ausfüllen und mit den 
Stimmzetteln verschicken?

Bei der Synopse zum Satzungsänderungsantrag S1 tauchen im 
Satzungsentwurf zwei Paragraphen mit Nummer 12 und zwei 
Paragraphen mit Nummer 13 auf.

Der Antrag 4 von Martina Nolte besteht darin, dass eine 
Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche 
Vorstandsmitglieder abgeschlossen werden soll. Die 
Stellungnahme des Vorstandes besteht darin, dass so eine 
Haftpflichtversicherung für gut und richtig empfunden 
wird, aber der Antrag nicht unterstützt wird!? Wie darf 
man das denn deuten? Darf ich fragen, wer diese 
Stellungnahme geschrieben hat und welche 
Vorstandsmitglieder ihr zustimmten?

MfG
Stefan

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