Hallo Stefan, Am 07.03.11 15:18, schrieb Stefan Knauf:
> Bei der Synopse zum Satzungsänderungsantrag S1 tauchen im > Satzungsentwurf zwei Paragraphen mit Nummer 12 und zwei > Paragraphen mit Nummer 13 auf. Ja, das ist ärgerlich, betrifft aber ausschließlich die Nummerierung der letzten beiden Paragraphen, die inhaltlich nicht von der Satzungsänderung betroffen sind. > Der Antrag 4 von Martina Nolte besteht darin, dass eine > Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche > Vorstandsmitglieder abgeschlossen werden soll. Die > Stellungnahme des Vorstandes besteht darin, dass so eine > Haftpflichtversicherung für gut und richtig empfunden > wird, aber der Antrag nicht unterstützt wird!? Wie darf > man das denn deuten? Darf ich fragen, wer diese > Stellungnahme geschrieben hat und welche > Vorstandsmitglieder ihr zustimmten? Dass der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Vorstand und Verein wichtig und notwendig ist, ist unbestritten. Wie in der Stellungnahme auch schon angesprochen, wird diese nach den notwendigen Anpassungen - das hervorragende Ergebnis der Fundraising-Kampagne wirkt sich auch hierauf aus - nun (endlich) abgeschlossen. Damit wird der Antrag durch die, zugegebnermaßen verzögerte, Umsetzung eingeholt. Das war aber nicht ausschlaggebend für die Entscheidung des Vorstands, ihn nicht zu unterstützen. Zwei wesentliche Gründe gab es: Zum einen gehört der Abschluss von für den Verein notwendigen Versicherungen zu den Aufgaben der Geschäftsführung. Eine Übertragung solcher Tätigkeiten in den Beschlussbereich der Mitgliederversammlung beschneidet die Geschäftsführung in ihrer Kompetenz und Verantwortlichkeit. Ich kann mir auch zu solchen Aufgaben Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorstellen - aber doch nur dann, wenn es die Situation erfordert. Hinreichend begründete Vorwürfe, dass Vorstand und Geschäftsstelle bewusst einen Abschluss verschleppen, könnten dazuzählen. Das ist aber nicht der Fall, welchen Grund sollte es dafür auch geben. Die Unterstützung dieses Antrags würde auch die Unterstützung solcher Verlagerungen bedeuten und damit nachhaltig das Vertrauen in die Geschäftsführung in Frage stellen und Entscheidungsprozesse hemmen oder zumindest verkomplizieren. Zum anderen ist der Abschluss einer Versicherung keine ausreichende Maßnahme, um das Haftungsrisiko an der Stelle zu verankern, die auch die tatsächliche Geschäftsführung und damit auch die echte Verantwortung innehat. Martina hat das in ihrer Replik auf die Stellungnahme (auch in den Unterlagen) richtig dargestellt. Es ist weniger der Inhalt des Antrags als seine Begründung. Die zielt nämlich darauf ab, durch diese Maßnahme die Notwendigkeit der Satzungsänderung in Frage zu stellen. Nur durch die aber können wir das Ziel erreichen, sowohl ehrenamtliche Positionen von Haftungsfragen zu entlasten und dadurch attraktiv zu machen als auch die Verantwortung für Fehler dem Organ zuzuordnen, in dessen Aufgabenbereich diese passieren können. Der Weg dahin ist die Einführung eines hauptamtlichen Vorstands, begleitet von ergänzenden Maßnahmen wie zum Beispiel dem Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Ich hoffe, das löst den scheinbaren Widerspruch auf. Deine beiden letzten Fragen irritieren mich, da bin ich ganz ehrlich. Während ich gut verstehen kann, dass du inhaltlich nachfragst (möglicherweise ist unsere Stellungnahme dann nicht ausreichend deutlich formuliert) ist mir völlig unklar, warum es wichtig ist, wie diese Stellungnahme entstand. Kannst du mir das erklären? Und nein, damit möchte ich mich nicht um eine Antwort herum winden, ich möchte einfach zunächst verstehen, was überhaupt erwartet wird. Viele Grüße Alice Wiegand Zweite Vorsitzende ---- Wikimedia Deutschland e. V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin Telefon 030 - 219 158 26-0 www.wikimedia.de Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Mensch an der Menge allen Wissens frei teilhaben kann. Helfen Sie uns dabei! http://spenden.wikimedia.de Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer 23855 B. Als gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985. _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
