Hallo Stefan,

Am 07.03.11 15:18, schrieb Stefan Knauf:

> Bei der Synopse zum Satzungsänderungsantrag S1 tauchen im
> Satzungsentwurf zwei Paragraphen mit Nummer 12 und zwei
> Paragraphen mit Nummer 13 auf.

Ja, das ist ärgerlich, betrifft aber ausschließlich die Nummerierung der 
letzten beiden Paragraphen, die inhaltlich nicht von der 
Satzungsänderung betroffen sind.


> Der Antrag 4 von Martina Nolte besteht darin, dass eine
> Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche
> Vorstandsmitglieder abgeschlossen werden soll. Die
> Stellungnahme des Vorstandes besteht darin, dass so eine
> Haftpflichtversicherung für gut und richtig empfunden
> wird, aber der Antrag nicht unterstützt wird!? Wie darf
> man das denn deuten? Darf ich fragen, wer diese
> Stellungnahme geschrieben hat und welche
> Vorstandsmitglieder ihr zustimmten?

Dass der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für 
Vorstand und Verein wichtig und notwendig ist, ist unbestritten. Wie in 
der Stellungnahme auch schon angesprochen, wird diese nach den 
notwendigen Anpassungen - das hervorragende Ergebnis der 
Fundraising-Kampagne wirkt sich auch hierauf aus - nun (endlich) 
abgeschlossen.

Damit wird der Antrag durch die, zugegebnermaßen verzögerte, Umsetzung 
eingeholt. Das war aber nicht ausschlaggebend für die Entscheidung des 
Vorstands, ihn nicht zu unterstützen.

Zwei wesentliche Gründe gab es:
Zum einen gehört der Abschluss von für den Verein notwendigen 
Versicherungen zu den Aufgaben der Geschäftsführung. Eine Übertragung 
solcher Tätigkeiten in den Beschlussbereich der Mitgliederversammlung 
beschneidet die Geschäftsführung in ihrer Kompetenz und 
Verantwortlichkeit. Ich kann mir auch zu solchen Aufgaben Beschlüsse der 
Mitgliederversammlung vorstellen - aber doch nur dann, wenn es die 
Situation erfordert. Hinreichend begründete Vorwürfe, dass Vorstand und 
Geschäftsstelle bewusst einen Abschluss verschleppen, könnten 
dazuzählen. Das ist aber nicht der Fall, welchen Grund sollte es dafür 
auch geben. Die Unterstützung dieses Antrags würde auch die 
Unterstützung solcher Verlagerungen bedeuten und damit nachhaltig das 
Vertrauen in die Geschäftsführung in Frage stellen und 
Entscheidungsprozesse hemmen oder zumindest verkomplizieren.

Zum anderen ist der Abschluss einer Versicherung keine ausreichende 
Maßnahme, um das Haftungsrisiko an der Stelle zu verankern, die auch die 
tatsächliche Geschäftsführung und damit auch die echte Verantwortung 
innehat. Martina hat das in ihrer Replik auf die Stellungnahme (auch in 
den Unterlagen) richtig dargestellt. Es ist weniger der Inhalt des 
Antrags als seine Begründung. Die zielt nämlich darauf ab, durch diese 
Maßnahme die Notwendigkeit der Satzungsänderung in Frage zu stellen. Nur 
durch die aber können wir das Ziel erreichen, sowohl ehrenamtliche 
Positionen von Haftungsfragen zu entlasten und dadurch attraktiv zu 
machen als auch die Verantwortung für Fehler dem Organ zuzuordnen, in 
dessen Aufgabenbereich diese passieren können. Der Weg dahin ist die 
Einführung eines hauptamtlichen Vorstands, begleitet von ergänzenden 
Maßnahmen wie zum Beispiel dem Abschluss einer 
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Ich hoffe, das löst den scheinbaren Widerspruch auf.


Deine beiden letzten Fragen irritieren mich, da bin ich ganz ehrlich. 
Während ich gut verstehen kann, dass du inhaltlich nachfragst 
(möglicherweise ist unsere Stellungnahme dann nicht ausreichend deutlich 
formuliert) ist mir völlig unklar, warum es wichtig ist, wie diese 
Stellungnahme entstand. Kannst du mir das erklären?

Und nein, damit möchte ich mich nicht um eine Antwort herum winden, ich 
möchte einfach zunächst verstehen, was überhaupt erwartet wird.


Viele Grüße
Alice Wiegand
Zweite Vorsitzende
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