Hallo,
Am Montag 25 Juli 2011, 02:52:56 schrieb DerHexer:
>  „Inhaber dieses Unternehmens werden zu 50 % der Verein sowie zu 50 % ein
> externer Investor sein, idealerweise der Geschäftsführer des Cafés“ Welche
> andere Person soll den Verein denn vertreten als der Verantwortliche des
> Vereins, der künftige hauptamtliche Vorstand?

ohne Bewertung der Idee an sich: Ein Inhaber einer GmbH ist ein 
Gesellschafter, nicht der Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer KANN auch 
Gesellschafter sein, muss er aber nicht. Also stellt sich für mich die 
geplante  Situation so da: 1 externer Geschaftsführer, 2 Gesellschafter 
(Verein und der externe Gesellschafter). Und die Rolle eines Gesellschafters 
ist es (vereinfacht) wirklich nur, Geld zu scheffeln (bzw. die Verluste 
mitzutragen ;-)) und den Geschäftsführer zu kontrollieren/zu ernennen/zu 
entlassen – mit dem Tagesgeschäft hat er nix zu tun (und auch gar kein 
Mitspracherecht AFAIK).
Das Ganze ist so ähnlich wie wenn du ein paar Aktien besitzt: Du darfst den 
Vorstand mitwählen und bekommst anteilig Geld (das ist die Dividente), darfst 
aber nicht mitbestimmen, welche Arbeiter eingestellt werden. Der Unterschied 
ist nur, dass es bei einer GmBH im Regelfall nur sehr wenige Gesellschafter 
gibt, bei AGs im Regelfall aber viele Aktienbesitzer.

Mit freundlichen Grüßen
DaB.

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