Hallo Martina,

On 24.07.2011 14:30, Martina Nolte wrote:
> Hallo Sebastian,
>
 > ...
> Eins vorweg geschickt: Mir geht es hierbei nicht um die konkrete
> Ausgestaltung eines Wikimedia-Cafés, sondern um deine Auffassung als
> derzeitiger WMDE-Vorsitzender zum wirtschaftlichen Handeln des Vereins.

Schade, die inhaltliche Betrachtung des Cafés wäre tatsächlich mal ein 
interessantes Thema.

> * Du hattest also vorgeschlagen, dass sich Geschäftsführer Pavel
> Richter, ab November hauptamtlicher Vorstand und sowieso gleichzeitig
> (alleiniger) Geschäftsführer der WMDE-Fördergesellschaft, nun in dieser
> Funktion auch noch als Teil-Gesellschafter eines Cafés mit externer
> Geschäftsführung betätigt? Wie fand denn Pavel und wie findet der übrige
> Vorstand diese Idee?

Ich habe das nicht vorgeschlagen, das geht aus dem Antrag auch nicht 
hervor. Der Antrag hat *eine mögliche* Gesellschafterstruktur 
vorgeschlagen, die sicher auch anders gestaltet werden können. Sie 
bestand darin, dass sich Verein und der zu findende Geschäftsführer des 
Cafés je zur Hälfte beteiligen. Gemäß unserer Satzung wird der Verein in 
Beteiligungen nicht vom hauptamtlichen Vorstand sondern vom 
ehrenamtlichen Präsidium vertreten. Wäre es zu der vorgeschlagenen 
Gesellschafterstruktur gekommen, so hätte das Präsidium die gleiche 
Funktion wie innerhalb des Vereins und der Fördergesellschaft: Aufsicht, 
Kontrolle, Strategieentwicklung.

> * Gab es eine steuerrechtliche Beratung zu der Frage, wie sich der neue,
> gewinnorientierte Geschäftsbereich (GmbH ohne kleines g) auf die
> Gemeinnützigkeit des Vereins ausgewirkt hätte?

Positiv, so sieht zumindest die Projektion aus. Es ist völlig normal, 
dass gemeinnützige Organisationen Anteile an nicht-gemeinnützigen 
Unternehmen halten, ob im Sinne von Wertpapieren oder als wesentliche 
Beteiligungen. Dagegen hat auch das Finanzamt nichts, solange die an die 
gemeinnützige Organisation ausgezahlten Gewinne auch für die 
gemeinnützigen Zwecke dieser Organisation verwendet werden, so wie ihre 
anderen Mittel auch. Es ist auch nicht unüblich, dass gemeinnützige 
Organisationen selbst wirtschaftlich auftreten. Für die damit erzielten 
Gewinne gilt dasselbe.

> * Gab es konkrete Entwürfe für einen Gesellschaftervertrag und darin
> Regelungen zur Verteilung der finanziellen Haftung für den Fall, dass
> das geplante Unternehmen scheitern und Minus machen würde? Oder wäre der
> Verein als hälftiger Inhaber ausschließlich an Gewinnen, nicht aber an
> neuen Kosten beteiligt worden? Falls ja: Wo war dies - _vor_ Vergabe der
> CPB-Mittel - festgelegt und für den Ausschuss prüfbar?

Es gab noch keinen konkreten Gesellschaftervertrag. Du sprichst hier 
Details an, die noch gar nicht festgelegt waren und tatsächlich auch nur 
wenig mit der Aufgabenstellung des CPB zu tun hatten. Was bei CPB 
beantragt wurde, war ein Zuschuss von €60T zur Anschubfinanzierung eines 
Wikipedia-Cafés. Die Frage der Beteiligung des Vereins als 
Gesellschafter ist davon gänzlich entkoppelt und ergibt sich eigentlich 
nur, weil es vielleicht nicht verkehrt wäre, wenn der Verein bei solchen 
größeren, langfristig angelegten Projekten ein größeres Mitspracherecht 
hätte, und weil die strategischen Ziele des Vereins auch die 
Diversifizierung der Einkommensituation (sprich: weniger von Spenden 
einmal im Jahr abhängig zu sein) beinhalten, die mit dieser Beteiligung 
eben auch gefördert werden könnte. Ob so eine Beteiligung gewünscht wird 
und wie sie ausgesehen hätte, wären alles Themen gewesen, die fraglos 
innerhalb des Vorstands zusammen mit Pavel diskutiert und geklärt worden 
wären.

Für den CPB ist die Frage der Beteiligung für die inhaltliche Bewertung 
des Antrags reichlich uninteressant. Hier gilt abzuwägen, ob erstens das 
vorgeschlagene Konzept förderfähig ist und zweitens eine Förderung in 
der beantragten Summe sinnvoll, angemessen, zielführend, etc. wäre. Die 
meisten dieser Punkte kann man auf die gleiche Art und Weise 
beantworten, ob der Verein am Café eigentumsrechtlich beteiligt ist oder 
nicht. Erst bei der Kosten-Nutzen-Rechnung könnte es eine Rolle spielen, 
ob €60T angemessen sind, wenn davon zukünftig nichts oder aber ein Teil 
der Gewinne zurückfließen. Vorausgesetzt, die grundsätzliche 
Förderfähigkeit ist gegeben, wäre ohne Beteiligung vielleicht ein 
geringerer Betrag zur Verfügung zu stellen als mit Beteiligung.

Sollte das Café scheitern, wäre die Förderung futsch. Darüberhinaus ist 
die Haftung des Vereins aber auf die Beteiligung an der Gesellschaft 
begrenzt, was ja Sinn und Zweck von GmbHs ist.

> * Wie verträgt sich die dauerhafte 50%ige Vereinsbeteiligung an der
> geplanten neuen GmbH mit der Behauptung im Antrag, abgesehen von Fragen
> der Markennutzung sei eine weitere Unterstützung des Vereins nicht
> notwendig? Tatsächlich wäre mit der GmbH-Beteiligung ja sogar eine
> jahrelange Bindung des Vereins an das beantragte Projekt entstanden.

Die Frage zielt nach meinem Verständnis auf operative Unterstützung ab, 
die beim Café tatsächlich nicht im wesentlichen Maße verlangt wäre. Der 
Verein tritt nur als Gesellschafter, also Teilinhaber auf. Die operative 
Steuerung des Cafés obläge logischerweise dem noch zu findenden 
Geschäftsführer (der ich, wie bereits gesagt, nicht gewesen wäre).

> * Für Erstattungen aus dem Communitybudget müssen Antragsteller bislang
> immer die Originalbelege ihrer Ausgaben einreichen, um die Kosten -
> nachträglich - erstattet zu bekommen. Für den Fall, dass dein Antrag
> bewilligt worden wäre: Wie hätte denn der Buchungsbeleg für die 60.000,-
> Euro ausgesehen? Ein - spitz formuliert - handschriftlicher Zettel
> "Anschubfinanzierung Wikipedia-Café" wäre ja wohl nicht ausreichend
> gewesen; eine konkrete Kostenzuordnung etwa für Möbel oder Mietkaution
> oder Gehälter oder als GmbH-Stammkapital, die man buchhalterisch hätte
> erfassen können, war aber weder im Antrag (1) noch in der Kalkulation
> [2] enhalten.

Du vermischst hier Community-Budget und CPB und steigst erneut in eine 
Detailtiefe ein, die an dieser Stelle kaum relevant ist. Dennoch: Wie im 
Antrag auf der Mitgliederversammlung festgehalten, sollen mit dem CPB 
ausdrücklich nur Projekte gefördert werden, die *nicht vom Verein* 
umgesetzt werden. Bei größeren Projekten, wie beispielsweise dem Café, 
würde ein umfassender Fördervertrag eingegangen werden (wie das bei den 
WissensWert-Projekten auch schon der Fall war), aus dem genau 
hervorgeht, wofür die Mittel zu verwenden sind. Dieser Fördervertrag 
zusammen mit der nachträglichen Abrechnung der Mittelverwendung wäre der 
"Beleg" auf der Vereinsseite.

> Dies böte denn auch gleich eine Gelegenheit, überhaupt den
> Auszahlungsmodus festzulegen. Ich erinnere mich, dass ich vor
> Anschaffung der Blitzanlage als Antragstellerin gebeten worden war, die
> Bestellung selbst vorzunehmen, was für mich als Ehrenamtliche eine
> unzumutbare (immerhin vierstellige) Vorauszahlung und Verantwortung
> gewesen wäre und auch spätere Garantiefragen kompliziert gemacht hätte.
> Nach Möglichkeit sollte der Verein solche Verträge (seien es Kauf- oder
> Mietverträge oder etwa Druckaufträge für Flyer) immer möglichst selbst
> abwickeln und kontrollieren und nicht in die Verantwortung von
> Ehrenamtlichen bzw. externen Antragstellern geben.

Wie diese Abwicklung im Detail abläuft, sollte idealerweise 
einzelfallbezogen erfolgen. Bei Gütern, die im Eigentum des Vereins 
bleiben, wie zum Beispiel die besagte Blitzanlage, ist es wohl 
vernünftig, dass der Verein sie direkt bezieht. Beim Café, wo ja extra 
eine separate Gesellschaft gegründet wird, wäre es wohl vernünftig, wenn 
diese Abläufe auch über diese separate Gesellschaft stattfinden würden.

Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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