Hallo ihr,

da southpark in seinem Blog unter 
http://www.iberty.net/2012/01/meine-erste-prasidiumsklausur.html gerade nach 
Kommentaren heischt, habe ich mich auf die Suche nach bisherigen Tagesordnungen 
und Protokollen des Präsidiums gemacht - ich denke, zumindest eine Telko wird 
es doch seit der MV gegeben haben, oder? Wo finde ich die TOs und Protokolle, 
die nach MV-Beschluss veröffentlicht werden sollten?

Da die Klausur am kommenden Wochenende stattfindet, gehe ich davon aus, dass 
auch dafür bis morgen eine Tagesordnung verfügbar ist - right?

Und da wir schonmal dabei sind: Auch vom CPB-Ausschuß konnte ich bislang keine 
Protokolle oder Tagesordnungen bezüglich der zweiten Runde finden. Die 
interessieren mich jedoch ebenso brennend.

Über sachdienliche Hinweise wäre ich sehr erfreut,
Achim

Zur Erinnerung der Beschluß aus dem Protokoll der letzten MV:

1. Tagesordnungen aller Sitzungen des Präsidiums des WMDE e.V. werden 
mindestens 24 Stunden vor der entsprechenden Sitzung der Vereinsöffentlichkeit 
in geeigneter Weise (bsp. durch Veröffentlichung im Forum) zur Verfügung 
gestellt, Ausnahmen sind außerordentliche Sitzungen mit weniger als 24 Stunden 
Vorlaufszeit.

2. Alle Sitzungen der Vereinsgremien des WMDE e.V. werden protokolliert, das 
Protokoll wird spätestens 4 Wochen nach der Sitzung erstellt.

3. Alle Protokolle der Vereinsgremien des WMDE e.V. werden der 
Vereinsöffentlichkeit in geeigneter Weise (bsp. durch Veröffentlichung im 
Forum) und zeitnah (max. 1 Woche nach Protokollerstellung) durch vollständige 
Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

4. Auf gremieninternen Antrag und Mehrheit der Mitglieder der jeweiligen 
Gremien können sensible Teile der Sitzung als vertraulich deklariert werden. 
Für diese entfällt die Veröffentlichungspflicht nach 1); Antrag mit 
Abstimmungsergebnis und Behandlung und die Begründung für die Vertraulichkeit 
müssen jedoch im Protokoll Erwähnung finden und als vertraulich gekennzeichnet 
sein.

5. Die Veröffentlichung von als vertraulich eingestuften Punkten soll bei 
Wegfall des Grundes für die Vertraulichkeit nachgeholt werden. Als 
Vereinsgremien im Sinne dieses Antrags gelten die Mitgliederversammlung, das 
Präsidium (ehemals Vorstand) sowie der Budgetausschuss. Das Präsidium oder der 
Vorstand können weitere Gremien zur Protokollierung gemäß dieses Antrags 
verpflichten. Von der Pflichtveröffentlichung ausgeschlossen ist dagegen die 
Mitarbeiterschaft der Geschäftsstelle, solang sie nicht in Teilen in 
entsprechenden Gremien tätig ist. 

Als Sitzungen im Sinne dieses Antrags gelten alle Klausuren, Sitzungen,
Telefonkonferenzen Als Sitzungen im Sinne dieses Antrags gelten alle Klausuren, 
Sitzungen, Telefonkonferenzen und andere Zusammenkünfte (z.B. Chat, Skype).

Ggf. sind entsprechende Anpassungen in der Geschäftsordnung des Vereins und der 
Organe sowie anderer vereinsinterner Ordnungen notwendig, die entsprechend 
diesem Beschluss durchgeführt werden.
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