Olaf Kosinsky <[email protected]> wrote:

> basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die Verabschiedung
> von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende mich
> ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen wurde,
> da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt werden
> dürfen.

> [...]

Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der
Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird
ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri-
giert".

Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten
verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.

Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium
bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un-
terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß
gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit
noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor-
sitzenden?

Tim


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