On 22.05.2014, at 21:48, "DaB." <w...@dabpunkt.eu> wrote:

Hiho,

> Hallo Henriette,
> Am 22.05.2014 21:12, schrieb Henriette Fiebig:
>> Aber wir können hier noch drei Tage schlaue Spökenkiekerei über die
>> Interpretation von Satzfragmenten anstellen: _Wie_ er es gemeint hat,
>> wird wohl Niko selbst am besten wissen – und könnte das sicher auch
>> erklären. Wie es allerdings mit der Vertraulichkeit einer Abstimmung
>> zu vereinbaren ist, wenn eine Person gezwungen wird ihre Entscheidung
>> öffentlich bekannt zu geben … naja …
> 
> und genau deswegen ist es sinnvoll, wenn eine neutrale Instanz
> nachzählt. Dann muss niemand sagen „aber ich habe dagegen gestimmt“.
> 
> Wo du aber recht hast: Ich finde keinen direkten Beleg eines
> Präsidiummitgliedes das er dagegen gestimmt hat.

Ok, es gibt also keine Behauptung, daß es in der Abstimmung eine Gegen-(also: 
Nein-)Stimme gegeben habe (von wem die gewesen sein könnte, ist ja egal). Es 
gibt hingegen zwei Aussagen zweier hinreichend glaubwürdiger … naja … Zeugen 
passt nicht ganz ;)) … also bei der Abstimmung persönlich anwesender Personen, 
daß es 9 Ja-Stimmen und eine Enthaltung gab.

Und was soll dann mit der Nachzählung bewiesen werden? Das eine nicht existente 
Behauptung falsch gewesen wäre, hätte sie existiert?

Gruß

Henriette
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> DaB.
> 
> 
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