Hallo!

Am 2013-10-15 21:54, schrieb Max:
...
Die anderen Fragen überlasse ich Deiner Nachbarschaft oder einem dort mehr ortskundigen Funkfeuer-Teilnehmer
    2.) Strahlenbelastung anderer Mieter: Die größte Sorge des
Hausverwalters lag bei möglichen Beschwerden durch andere Mieter. Er hat
Das Thema kommt immer wieder... es lebe vor allem der Nocebo-Effekt (1).

Der Hausverwalter sollte dem Mieter folgende Gegenfragen stellen -wie Petr schon angedeutet hat...

 * Haben Sie ein Handy?
     o Allein die Sendeleistung eines Mobiltelefons liegt im GSM-Band
       900MHz bei bis zu 2 W, bei 1800 MHz bei 1 Watt bei UMTS bei bis
       zu 0,25 Watt.  (2)
         + Tragen Sie das Handy am Körper?
             # Dann wird ihn auch der SAR-Wert (3) interessieren.
     o (Vom Sender fange ich gar nicht erst an - man möge selbst
       nachlesen (7).)
 * Besitzen Sie oder einer Ihrer Nachbarn ein Schnurlostelefon?
     o (4) bis zu 250mW...
 * Verwenden Sie oder einer Ihrer Nachbarn "Internet über die
   Steckdose" - u.a. auch als "DLAN", Homeplug, Homeplug AV, etc...
   bezeichnet?
     o   (5) Gratulation Sie haben neben einer Verkabelung über ein
       verdrahtetes Netzwerk, das mit ungeschirmten Stromkabeln im
       ganzen Haus eine riesige Funkanlage im Bereich 4-21 Mhz
       darstellt und über Grundstücksgrenzen hinweg funken kann.
 * Besitzen Sie einen Mikrowellenherd?
     o Gratulation: die zulässige Leckstrahlung liegt nach DIN EN
       60335-2-25 bei 5 cm Abstand bei 50 W / m² (6); WLAN im selben
       Frequenzband: max 100mW Ausgangsleistung....

Die Liste läßt sich weiter fortsetzen...
Wenn er auch nur eine der Fragen mit ja beantworten muss, dann sollte er sich wegen der EM-Exposition durch einen WLAN-Sender nicht wirklich aufregen...

Die maximal erlaubte Sendeleistung von WLAN auf 2,4GHz ist 100mW = 20 dB.
Die maximal erlaubte Sendeleistung von WLAN auf 5GHz -unter gewissen Bedingungen- auf den Außenkanälen ist 1000mW = 30 dB.

Die RTR hat nützliche Informationen (8), weiters hilft die verlinkte (9) Umrechnungstabelle.

jenen Funker als Beispiel angeführt, wo ein anderer Mieter dann per
Messungen usw sich beschwert hat.
Da kann man in der Stadt sehr viel messen... Ich würde mir an seiner Stelle um die kommerziellen Mobilfunkanbieter und den Mikrowellenherd und digitales Fernsehen mehr Sorgen machen... Aber auch hier gibt es einen Grundsatz: die Entfernung macht's... Stichwort: Freiraumdämpfung.
        Wie schwierig wäre es hier, die Richtcharacteristik anzupassen,
sodass man dem Hausverwalter hier Zusicherungen machen könnte, falls er
welche verlangt? -- Gibt's hier schon andere Beispiele in Wien?

Es gibt Richtfunkantennen und Antennenrouter, beispielsweise als Schüssel. Bei letzteren ist Vorsicht geboten, da die Sendeleistung sehr,sehr klein gewählt werden muss, um noch legal zu sein - bei diesen Antennen ist die beste Richtwirkung zu erreichen. Die schlechteste Richtwirkung hat eine Omniantenne. Es gibt verschiedene Antennen mit unterschiedlicher Charakteristik. Der Hausverwalter kann Dir bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte (EIRP, je nach Band) sachlich gerechtfertigt allenfalls optische oder bauliche Auflagen zur Erfüllung vorschreiben, sowie einen Blitzschutz. Einen Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen ist sicherlich förderlich um Bedenken auszuräumen.

Eine möglichst unauffällige Antenne/einen Außenrouter mit Antenne zu verwenden kann unter Umständen helfen, den Nocebo-Effekt zu lindern. Mobilfunker bauen beispielsweise auch deswegen um manche Antennenmasten eine Kaminattrappe (sieht wie ein gemauerter Kamin aus).

    3.) Mast aufstellen, Kosten: Ich habe ihn leider nicht explizit
danach gefragt. Aber von einem vorhandenen Mast hat er nicht gesprochen,
sondern, dass man einen neuen Mast aufstellen müsste. Ich denke, wenn
man einen Mast neu aufstellen muss, dann wird mir das ganze zu teuer.
Die Kosten für die Installation einer terrestrischen Fernseh- oder Satellitenantenne sind noch am ehesten vergleichbar.
   4.) Begehung des Daches: Wie oft muss man so eine
Antennen-Installation physikalisch angreifen wenn sie mal rennt? Was
Frei nach Karl Auer: Wenn sie rennt, würde ich auch eher schnell weglaufen ;-)

Orientiere Dich an dem was ein Sat-Monteur raten würde, respektive am Hausherren - wenn Rauchfangkehrer, Dachdecker, Elektriker (Überprüfung des Blitzschutzes) etc eine Begehung machen, werden sie wohl schon aus Eigeninteresse diesen auf Probleme für die Sicherheit hinweisen. Wenn keine Gefahr im Verzug ist, oder nicht gerade Wartungen an einem Antennenrouter/Outdoor-Router (Antenne mit Router in einem Gerät) erforderlich sind, besteht ansonsten meines Wissens keine Veranlassung eine fachgerechte Installation außer bei begründetem Verdacht (zB nach schwerem Sturm, nicht oberflächlichen Rostschäden, ...) tiefergehend periodisch zu überprüfen. Näheres weiß sicher ein Fachbetrieb.
sagen Eure Erfahrungswerte?
   Der Hausverwalter will definitiv jedesmal einen ausgewiesenen Fachmann
dabei haben wenn ich dort etwas machen will.
Das ist prinzipiell kein Fehler und das ist sein gutes Recht, denn Dachbegehungen und Arbeiten am Dach sind ja ihrer Art nach nie völlig ungefährlich. (Dachziegel können abbrechen)...

SG
Erich


[1]    http://www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/0905051.htm,
        http://de.wikipedia.org/wiki/Nocebo-Effekt
[2]    http://de.wikipedia.org/wiki/Mobiltelefon
[3]    http://www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/0904071.htm
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Enhanced_Cordless_Telecommunications
[5]    http://de.wikipedia.org/wiki/HomePlug
[6] http://www.risiko-elektrosmog.de/Elektrosmog/Wohnung/Mikrowelle.htm
[7]    http://www.senderkataster.at/
[8]    https://www.rtr.at/de/tk/FRQ_spectrum
[9] http://www.meconet.de/de/service/hochfrequenz/db-in-watt/index.html
--
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[email protected]
https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien

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