Hallo Stefan, Glückwunsch zum hoffentlich baldigen 60-GHz-Kit :-)
Hallo Liste, Da die Frage nach Richtlinien zur Frequenznutzung im 60-GHz-Band immer wieder aufkommt, fasse ich hier mal meine Recherche zusammen. Quellen findet man über das BMVIT bzw. die Oberste Fernmeldebehörde (OFB) in deren Kategorie Funk --> Frequenzverwaltung, https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/frequenzverw/natplan/index.html Seitens der EU, bitte diese ungenaue Zuschreibung mit entsprechender Vorsicht zu genießen, hat [1] Seite 160 den Bereich 57-64 GHz als "Mobile Service" im Programm und verweist auf [2] welches seinerseits den Bereich 57-66 GHz unter "Breitband-Datenübertragungssysteme" mit der Anmerkung "Keine festen Außeneinrichtungen" führt. Unser Frequenzplan in .at / OE / MCC 232 hingegen bietet die Funk-Schnittstellenbeschreibungen "Richtfunk" FSB-RR072 für 59–63 GHz sowie FSB-RR018 für 57-59 GHz, siehe [3] Seite 38. Der Anhang 2 zur Frequenznutzungsverordnung (die große, lange Tabelle) letztlich gibt uns den Bereich 59,3-63 GHz gemäß FSB-RR072 für "Richtfunk" [4], [5] Seite 260. So weit die Quellen, die ich durchgeblättert habe. Aus meiner Sicht ist ortsfeste Nutzung im 60-GHz-Band bei uns erlaubt. Vielleicht freut sich das Fernmeldebüro über eine entsprechende Eingabe und Nachfrage. Schöne Grüße, Albert. Quellen: [1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011D0829&from=DE [2] http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/7981/attachments/1/translations#h2-5#h2-5 [3] [3] https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/frequenzverw/natplan/funkschnittstellen/fsbrr.pdf [4] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008807 und dann "Anlage 2" [5] [5] Nur der Anhang 2: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40188658/II_390_2016_Anlage_2.pdf -- Wien mailing list [email protected] https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien
