Hi, On Sat, 7 Jul 2018 11:04:42 +0200 Stefan Bürbaum wrote:
> Am 2018-07-04 um 13:52 schrieb Albert Rafetseder: > > > Seitens der EU, bitte diese ungenaue Zuschreibung mit entsprechender > > Vorsicht zu genießen, hat [1] Seite 160 den Bereich 57-64 GHz als > > "Mobile Service" im Programm und verweist auf [2] welches seinerseits > > den Bereich 57-66 GHz unter "Breitband-Datenübertragungssysteme" mit der > > Anmerkung "Keine festen Außeneinrichtungen" führt. > > > Gerade der Zusatz macht es doch für Funkfeuer etwas schwer? das Infoschreiben aus 2011 : Bmvit 60Ghz Richtfunk : https://www.bmvit.gv.at/ofb/publikationen/infoblaetter/downloads/201103.pdf behandelt ja zwei unterschiedliche Anwendungen > Was braucht man das im Inneren? na ja, es gibt zB so "Wireless HDMI" Geräte die mit 60 GHz arbeiten. > Das wäre als Linkstrecke für hohe Datenrate interessant. > Was ich mich frage ist warum man noch kein WLAN für 24 GHz spezifiziert > hat, da gibt es auch einen ISM Bereich. > Radargeräte die frei verkäuflich sind für Geschwindigkeitsmessung (Ich > arbeite in einer Fahrschule) oder zur Geschwindigkeitsmessung von > Geschoßen (Labradar zum Beispiel) nutzten den Bereich. AFAIK sind in dem 24 GHz/K-Band duty cycles einzuhalten, d.h. man darf nicht ständig senden. Mehr zur Frequenznutzung in den Anlagen der Frequenznutzungsverordnung 2013 – FNV 2013 -- Apropos Gesetz: Es läuft gerade ein Begutachtungsverfahren für eine Novelle des TKG. So soll nicht nur das AFG dort reinkommen sondern es gibt u.a. auch Anpassungen die dem 5G-Ausbau helfen sollen: https://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/recht/aut/begutachtungsverfahren/index.html Servus, Peter -- Wien mailing list [email protected] https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien
