Hallo zusammen, es ist tatsächlich so, dass nur unter bestimmten Umständen die Reproduktion selbst ein Urheberrecht begründet. Bei Spezialkameras könnte das durchaus gegeben sein.
Anderes Beispiel: Mozarts Werke sind zwar längst gemeinfrei, die Aufnahmen von Konzerten aber nicht, da die Dirigenten und Musiker ein Urheberrecht da eine sog. Schöpfungshöhe gegeben ist. Was aber denkbar wäre: Man könnte mit dem Museum eine Kooperation eingehen um die Bilder in geringeren Auflösungen zu erlangen und als "Bilderspende" an Wikimedia Commons zu übergeben, die dort auch als solches ausgezeichnet ist und zur Seite verlinkt wo man die hochauflösende Originalaufnahme vom Museum kaufen kann. Das Bundesarchiv in Deutschland musste nach seiner Bilderspende vermehrt Personal einstellen um die Bilder-Bestellungen bearbeiten zu können - sprich die Bilderspende an Wikimedia hat zusätzliches Geschäft generiert und sich somit ausbezahlt. /Manuel Am 01.11.2010 18:12, schrieb Patrick Borer: > Hallo zusammen, > > Daniel zitierte: > >> Ich denke sie Wissen es. Siehe auch: >> http://www.bernerzeitung.ch/kultur/kunst/Paul-Klees-Motive-bald-ueberall/story/28830232 >> >> Und wenn der Text stimmt leisten sie fast schon passiv/indirekten Widerstand: >> "Auch sonst sieht die rechtliche Situation in der Praxis komplexer >> aus: Zwar können digitale Klee-Bilder aus Gratisarchiven frei >> verwendet werden. Doch wer auf qualitativ hochstehende Aufnahmen für >> einen Katalog oder einen Kalender angewiesen ist, muss weiterhin einen >> Tarif bezahlen – jedenfalls, wenn ein digitales Faksimile aus dem über >> 4500 Aufnahmen umfassenden Fotoarchiv des ZPK stammt. Denn nach wie >> vor besitzt das Museum die Rechte an seinen eigenen Aufnahmen, die mit >> Spezialkameras gemacht wurden und der Originalgrösse der Bilder >> entsprechen." (...) > > Da fragt sich, ob sich das ZPK auf den Standpunkt stellt, seine > Reproduktionen seien als solche urheberrechtlich schützbar. Ich bin kein > Jurist und weiss nicht, ob genau diese Frage in der Schweiz schon > abschliessend geklärt wurde, aber mir scheint doch, dass ein > urheberrechtlicher Schutz für Reproduktionen gemeinfreier > zweidimensionaler Vorlagen auch in der Schweiz eher unwahrscheinlich > sein dürfte, siehe > http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen > > - schliesslich hat ja das Bundesgericht in seiner "Meili"-Entscheidung > von 2004 (BGE 130 III 714 - > http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=BGE_130_III_714&resolve=1 ) > den urheberrechtlichen Schutz selbst für eine journalistische Fotografie > verneint, die den mit Aktenbänden posierenden Wachmann Meili zeigt, da > sie nicht "Ausdruck einer Gedankenäusserung mit individuellem Charakter" > sei. Wenn aber ein Werk für urheberrechtlichen Schutz in der Schweiz > Ausdruck einer solchen "Gedankenäusserung" sein muss, dann ist das eine > naturgemäss möglichst originalgetreue Reproduktion einer > urheberrechtsfreien zweidimensionalen Vorlage wohl kaum, dies meine > unmassgebliche Laienmeinung. > > Aber natürlich kann niemand das ZPK zwingen, Aufnahmen aus seinem Archiv > kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es hat vielmehr das gute Recht, für > die Herausgabe seiner sicherlich mit bedeutendem Aufwand erstellten > Digitalaufnahmen angemessene Gebühren zu verlangen, und vermutlich kann > es die freie Weiterverwendung dieser Aufnahmen durch entsprechende > vertragliche Abmachungen (unabhängig vom Urheberrecht) unterbinden. > > Beste Grüsse > Patrick Borer > > > > > _______________________________________________ > http://wikimedia.ch Wikimedia CH website > Wikimediach-l mailing list > https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/wikimediach-l > -- Regards Manuel Schneider Wikimedia CH - Verein zur Förderung Freien Wissens Wikimedia CH - Association for the advancement of free knowledge www.wikimedia.ch _______________________________________________ http://wikimedia.ch Wikimedia CH website Wikimediach-l mailing list https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/wikimediach-l