2006/1/5, Michael Bimmler <[EMAIL PROTECTED]>:
Nein.
Nein. Soviel ich weiss nur Stiftungen.
Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Muss die Gründung eines Vereins nach schweizerischem Recht unter notarieller Aufsicht erfolgen
Nein.
bzw. muss der neu gegründete Verein in ein Register (nicht das Handelsregister) eingetragen werden oder die Gründung einer Behörde bekanntgemacht werden?
Nein. Soviel ich weiss nur Stiftungen.
Gruss,
Nando
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