Hallo zusammen

Habe mich in den letzten Tagen in die Mailingliste eingeschrieben und gespannt mitgelesen.

Ich bin kein Jurist. Ich war und bin in einigen Vereinen dabei und sind dabei auch über ähnliche Fragen gestolpert.

Nando Stöcklin schrieb:



2006/1/5, Michael Bimmler <[EMAIL PROTECTED] <mailto:[EMAIL PROTECTED]>>:

    Guten Tag,
    ich habe folgende Frage: Muss die Gründung eines Vereins nach
schweizerischem Recht unter notarieller Aufsicht erfolgen

Nein.

Dem kann ich zustimmen und das entspricht meinen Erfahrungen.

    bzw. muss der neu gegründete Verein in ein Register (nicht das
    Handelsregister) eingetragen werden oder die Gründung einer
Behörde bekanntgemacht werden?

Nein. Soviel ich weiss nur Stiftungen.

Der Verein muss nirgends eingetragen werden. Es müssen einfach Statuten vorhanden sein. Ich würde den Verein solange wie möglich nicht ins Handelsregister eintragen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es sich nicht lohnt. So ist es für finanzschwache Vereine sehr teuer und bei jeder Änderung entstehen auch wieder Kosten. Zudem müssen die Statuten Handelregisterkonform sein, was bei uns ein mehrfaches Hin und Her war.

Ich habe auch einmal die Statuten gelesen und noch einen kleine Anregung, welche ich aber nicht im Wiki eingetragen habe, da die Statuten schon an die Foundation geschickt wurden. Ich wuerde nicht einen minimalen Jahresbeitrag sondern einen maximalen Jahresbeitrag festlegen. Manuel Schneider hat auf den neuen und für viele Vereine wichtigen Artikel vom 1.Juni hingewiesen, der die Mitglieder besser stellt. Trotzdem finde ich es besser ein Maximum festzulegen und nicht ein Minium. Gibt für die Mitglieder mehr Sicherheit.

Gruss
Daniel

PS: Zu mir - Wikipedia login boosda. Leider aber nicht wirklich aktiv, aber durchaus an Wikipedia interessiert.
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