Am Sat, 02 Aug 2014 09:14:23 +0200 schrieb Lorenz <[email protected]>:
Hallo, wo das Thema gerade wieder hochkommt, zwar keine konkrete Hilfe, aber grundsätzliche Empfehlungen/Überlegungen: > haben schon bei einigen > Kirchgemeinden gefragt, ob wir Hardware auf deren Turm tun dürfen. Die > sagen dann immer, dass sie gerne irgendwas schriftliches hätten. Jetzt > würden wir gerne nicht das Rad neu erfinden müssen, sondern fragen > uns, ob vielleicht schon mal jemand ein gut funktionierendes > Schriftstück speziell für Kirchgemeinden verfasst hat und ob wir uns > das forken könnten. 1) Ein eingetragener Verein als Vertragspartner ist mehr als nur sinnvoll. Man will nicht, daß jemand aus dem Freifunkgrüppchen persönlich verklagt wird, weil der Router bei Sturm wider Erwarten doch vom Kirchturm gefallen ist. 2) Wenn man Verträge „forkt“, möglichst sparsam, also nicht mehr Pflichten abschreiben, als konkret von der Gemeinde verlangt werden. Man kann immer freiwillig mehr leisten, als im Vertrag steht, aber es ist unschön, den zu brechen, nur weil Personen abspringen/weniger Zeit haben oder man einen Kirchturm „zu viel“ acquiriert, so daß es einem über den Kopf wächst. -- Christoph Franzen
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