Moin,

unsere kommunale Verwaltung hat sich nach Initiativen aus der Lokalpolitik nun 
positioniert[1] -- wie leider zu erwarten, gegen Freifunk.

Man bevorzugt in der Stellungnahme für die Sitzung nächsten Freitag das vom 
kommunalen IT-Dienstleister vertriebene Produkt eines Anbieters aus 
Innsbruck[2], der gegen Einwurf kleiner Münzen auch die 
Störerhaftungsproblematik der Kommune abnimmt. (Gütersloh ist damit nicht 
alleine, auch andere Städte im Kreis liebäugeln wohl mit der "weniger als 3 EUR 
pro 1000 m²"-Lösung aus Österreich.)

Kritikpunkte an Freifunk (Gütersloh):

 a) "Nach Information der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für 
Verwaltungsmanagement (KGSt) ist die Befugnis einer Stadt zur Betätigung auf 
dem Gebiet des Freifunks rechtlich vor dem Hintergrund des § 107 GO NRW 
(wirtschaftliche Betätigung) fraglich."
 b) Störerhaftung: "Wer einen WLAN-Hotspot betreibt und anderen bewusst oder 
unbewusst zur Verfügung stellt, kann mit in die Haftung genommen werden, wenn 
über den Anschluss eine Rechtsverletzung stattfindet."
 c) Jugendschutz: es wird aus "§ 5 JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag)" 
hergeleitet, daß gefiltert werden müsse: Da "[Minderjährige] jedoch heute schon 
in großer Anzahl mit entsprechenden internetfähigen Geräten ausgestattet ist, 
muss sichergestellt werden, dass entsprechende Angebote in einem frei 
zugänglichen Wlan inhaltsgefiltert werden. Dies ist bei Freifunk nicht der 
Fall."
 d) Der unsägliche Gesetzentwurf zum TMG: "Die durch die Bürgerinitiative 
Freifunk Gütersloh gegebene Betriebsweise wäre bei gesetzlicher Umsetzung des 
Referentenentwurfes nicht zulässig."
 e) "Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) und der KGSt:  
Der Arbeitskreis IT des StGB NRW empfiehlt dringend die Verwendung einer 
rechtssicheren Lösung, bei der sich die Benutzer registrieren bzw. anmelden 
müssen, um den heutigen und erwarteten künftigen gesetzlichen Anforderungen zu 
genügen.
Die KGSt spricht auf dem Fachforum am 24.03.2015 in Dortmund die dringende 
Empfehlung an die Kommunen aus, aus rechtlichen Gründen keine Bestrebungen in 
Richtung des Freifunks zu verfolgen. Es wird angeraten, sich des Marktes zu 
bedienen, dort gäbe es Anbieter rechtssicherer und praxiserprobter Lösungen."

Immerhin, man hat sich Mühe gegeben, Argumente zu finden ;)

Hintergrund: wir sind in GT kein Verein, insofern ist der Ablauf normalerweise 
der, daß jemand einen Knoten kauft und, ggf. mit Hilfestellung von uns, 
aufstellt. Das wäre soweit auch das Konzept mit der Stadt Gütersloh gewesen: 
sie nehmen etwas Geld in die Hand und in Absprache mit uns organisiert die 
Stadt die Beschaffung und Montage passender Geräte, um die rd. 44.000 qm, die 
man gerne ausleuchten möchte, auszuleuchten. In dem Kontext stellt sich dann 
wieder die Frage, wer einen Gluon-Hotspot betreibt -- der, dem er gehört, der, 
dessen Strom ihn betreibt oder der, der die Netzinfrastruktur gen Internet 
stellt.
Aus b) ergibt sich, daß die Stadt sich hier als Betreiber sieht -- als 
Worst-case-Annahme nachvollziehbar, fragt sich also, kann man das relativ 
glaubhaft widerlegen?

a) spielt bei b) mit rein; könnten wir sagen "gebt uns das Geld, wir als 
$Rechtsform machen das", wären beide Punkte vom Tisch :(

c) ist leider ein Totschlagsargument; können (und wollen) wir nicht entkräften, 
da muß die Politik im Zweifel durch, IMHO. Anekdote am Rande: das von der 
Verwaltung favorisierte System setzt auf eMail- oder SMS-Zustellung für den 
Zugangskey plus Haken an die Akzeptanz der AGBs[3]. Keine Altersverifikation, 
da "Jugendschutzfilter" ...
Aber ist denn eine soche Herleitung aus § 5 JMStV tatsächlich zu machen, oder 
ist es nur vorauseilender Gehorsam (und damit ein Pseudo-Argument, was man 
kontern kann)?
Ich würde ja gerne mal die auf meinen Namen laufenden SIMs meine Kinder oder 
auch den freien WLAN-Zugang in der 1. Klasse im ICE auf jugendgeschütztheit 
testen -- welche URLs sollten denn da gesperrt sein, ist youporn hinreichend?

d) ist 'ne Nebelkerze, das Modell des österreichischen Anbieters ist auch nicht 
Gabriel-konform ... wie ja Gabriels Plan die Abschaffung jeglichen nutzbaren 
WLANs zu sein scheint.

Kann wer was zu e) sagen? Z. T. ja NRW-spezifisch, aber naja, ist ja auch kein 
ganz kleines Bundesland, sprich sofern es diese Aussagen so gibt, wäre es 
durchaus lohnenswert, sie widerlegen/durch Fakten ad absurdum führen zu können.

MfG,
-kai

P.S.: Wenn mit jemand fix eine Scribus-Vorlage nach Vorbild [2] bauen könnte, 
bitte ich um ein "ping" ;)
P.P.S.: Hat jemand so ein "free-key"-Setup in der Nähe und könnte mir mal ein 
paar Fragen beantworten (u. a.: geht das tatsächlich über Österreich oder 
loggen sie nur dorthin)?


[1] 
https://ratsinfo.guetersloh.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ol0MjyIfuCWsFSq4Rj3Qe.Oa1CXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Antrag_CDU-Fraktion_48-2015_1.--Erg..pdf
[2] 
https://ratsinfo.harsewinkel.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayEYv8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok9LkyIguDWtAWv4Qm0LezKeyDWq8Sn6Rk1Lf0KjvFavETqASj1Mj0KaxJYr8Zm9UGJ/150121_regio_iT_Produktbroschuere.pdf
[3] http://www.free-key.eu/interninclude/DE-beschreibung-free-key-user.pdf

-- 
Freifunk-Initiative Gütersloh
℅ Kai Siering
Schalückstraße 107
33332 Gütersloh
 
[email protected]
Tel.: (05241) 96 46 269

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